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Zession

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Gattungszession

Datum:
02.05.2014
Update:
08.11.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anstelle einer Abtretung sämtlicher gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb werden die abgetretenen Forderungen nach Gattungen ausgeschieden:

  • Forderungen nur aus einem bestimmten Produkt
  • Forderungen nur aus einem eigens festgelegten Unternehmensbereich
    • Geschäftszweig
    • Zweigniederlassung
  • o.ä.

Die Gattungszession ermöglicht eine bessere Aufteilung der zukünftigen Forderungen, zB auch im „Mehr-Banken-Verhältnis“ auf die jeweiligen Banken.

» Weiterführende Information zu Gattungszession

Vorbehalt / Disclaimer

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