Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unerlaubte Handlung
Unerlaubte Handlung

Verschuldenshaftung

OR 41 ist die eigentliche Grundnorm des schweizerischen Haftpflichtrechts. Gemäss OR 41 ist Schadenersatz geschuldet, wenn jemand einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt, sei es aus... weiterlesen

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Unerlaubte Handlung
Unerlaubte Handlung

Übersicht Haftungsarten

Grundsatz: Verschuldenshaftung Die Haftung aus unerlaubter Handlung basiert auf dem Verschuldensprinzip. Das bedeutet: Grundsätzlich kann eine Person nur dann haftbar gemacht werden, wenn sie einen... weiterlesen

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Unerlaubte Handlung
Unerlaubte Handlung

Abgrenzungen

Haftung aus Vertrag  Die Vertragshaftung umfasst die Tatbestände der nicht gehörigen Erfüllung von Vertragspflichten sowie die Verletzung von Nebenpflichten wie Sorgfalts-, Treue- und Schutzpflichten. Der... weiterlesen

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Kollokationsverfahren / Kol...
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

Rückzug

Eine besondere Art der Abänderung des Kollokationsplans ist der Rückzug des Gläubigers: Vor Erstellung des Kollokationsplans Forderungsanmeldung bleibt nur im Eingabenverzeichnis registriert und gelangt gar... weiterlesen

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Kollokationsverfahren / Kol...
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

Wirkung des Kollokationsplans

Formelle Rechtskraft Gebundenheit der Konkursverwaltung an den rechtskräftigen Kollokationsplan und das rechtskräftige Lastenverzeichnis Rechtskraft des Kollokationsplans analog der Unabänderlichkeit eines Gerichtsurteils, vorbehältlich der Zulässigkeit nachträglicher... weiterlesen

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Kollokationsverfahren / Kol...
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Kollokationsplanauflage

Der Kollokationsplan-Entwurf wird mit seiner Auflage zum definitiven Plan, der nach unbenutztem Ablauf von Beschwerde- und Kollokationsklage-Fristen rechtskräftig werden soll: Gesetzliche Grundlagen SchKG 249 SchKG... weiterlesen

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Kollokationsverfahren / Kol...
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Dividendenangabe

Die Konkursverwaltung hat am Ende des Kollokationsplans zu nennen: Schätzung der bei jeder Konkursklasse zu erwartenden Konkursdividende (Höchstdividende) auf Basis der weiteren Erlösentwicklung d.h. unter... weiterlesen

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Kollokationsverfahren / Kol...
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

Aussetzung

Eine Aussetzung des Kollokationsentscheids wird durch folgende Aspekte beeinflusst: Grundlage KOV 59 Abs. 3 Fehlende Entscheidungsmöglichkeit Konkursverwaltung kann sich weder für eine Zulassung noch für... weiterlesen

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Kollokationsverfahren / Kol...
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Abweisung

Die Abweisung von Forderungen durch die Konkursverwaltung unterliegt folgenden Kautelen: Gesetzliche Grundlagen SchKG 247 SchKG 248 KOV 59 KOV 70 (Anwendbarkeit auch im summarischen Konkursverfahren]... weiterlesen

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Zulassung

Die Zulassung von Forderungen durch die Konkursverwaltung unterliegt folgenden Kautelen: Gesetzliche Grundlagen SchKG 247 SchKG 246 SchKG 248 KOV 59 Vorliegen einer Forderungsanmeldung Vgl. Forderungseingabe... weiterlesen

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Kollokationsverfügung

Zur Kollokationsverfügung ist zu bemerken: Gesetzliche Grundlage SchKG 245 1. Satz KOV 56 ff. Abgrenzungen Nicht zu den Kollokationsentscheiden gehören: Eigentumsansprachen Über Eigentumsansprachen ist nicht... weiterlesen

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Forderungsgrund

Im Kollokationsplan ist der „Forderungsgrund“ zu nennen. Häufigste Anspruchsgrundlagen sind: Allgemeines Gesetzliche Vertragstypen Innominatkontrakte Ausländische Zivilurteile Ungültige Rechtsgeschäfte Lohnforderungen Anspruch aus Arbeitsvertrag Grundforderung = Bruttolohnforderung... weiterlesen

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Kollokationsverfahren / Kol...
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3. Konkursklasse

Nicht privilegierte Forderungen, sog. „Kurrentforderungen“, werden in der 3. Konkursklasse kolloziert [vgl. SchKG 219]: Alle übrigen Forderungen Weiterführende Informationen Rangrücktrittsforderungen Darlehen Höhe: Rangrücktrittsforderungen Anleihensforderungen (Subordinated... weiterlesen

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2. Konkursklasse

In der „privilegierten 2. Konkursklasse“ werden kolloziert [vgl. SchKG 219]: Ersatzforderungen des Kindes aus der Verwaltung seines anvertrauten Vermögens [vgl. SchKG 326 f.], wenn der... weiterlesen

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1. Konkursklasse

In der „privilegierten 1. Konkursklasse“ werden kolloziert [vgl. SchKG 219]: 1. Arbeitnehmerprivileg = Forderungen der Arbeitnehmer aus Arbeitsverhältnissen, die nicht früher als sechs Monate vor... weiterlesen