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Muster Herabsetzungsanordnung Muster: Änderung der Herabsetzungsreihenfolge bei lebzeitiger Zuwendung (PDF, 46 KB) Muster: Änderung der Herabsetzungsreihenfolge bei Verfügung von Todes wegen (PDF, 29 KB)... weiterlesen
Überblick über die Herabsetzungsthemen Herabsetzungsanforderungen Allgemeines Herabsetzungssubjekte (ZGB 522 / ZGB 524) Herabsetzungsobjekte (ZGB 522) Herabsetzungsvoraussetzungen (ZGB 522 ff.) Verfügungen von Todes wegen Herabsetzung vs.... weiterlesen
Das Herabsetzungsrecht zeichnet sich aus durch Individualität Gesetz: Nach dem Berufungszeitpunkt (lebzeitig oder letztwillig) nach der Berufungsform (Testament oder Erbvertrag) nach der Berufungsart (Erbeinsetzung oder... weiterlesen
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Gesetzliche Grundlage ZGB 533 Das Gesetz spricht von „Verjährung“; rechtsdogmatisch handelt es sich aber um eine sog. „Verwirkung“ Verwirkungsdauer und -beginn Relative Verwirkung 1 Jahr... weiterlesen
Die güterrechtliche Auseinandersetzung geht der erbrechtlichen Auseinandersetzung vor: Beim ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung fällt einerseits das Eigengut des Erblassers in den Nachlass. Andererseits bei der... weiterlesen
Die Güterverbindung war bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts am 01.01.1988 der gesetzliche ordentliche bzw. subsidiäre Güterstand. Für vor dem 01.01.1988 geschlossene Ehen gilt die... weiterlesen
Gütergemeinschaft Bei der Gütergemeinschaft bestehen drei Gütermassen (Art. 221 ff. ZGB): ein Gesamtgut zwei Eigengüter je von Mann und Frau Gesamtgut Allgemeine Gütergemeinschaft Die Gütergemeinschaft... weiterlesen
Die güterrechtliche Auseinandersetzung erfolgt in 4 Schritten: Trennung des Vermögens von Mann und Frau (Art. 205 ZGB) Berechnung des Vorschlags (Art. 207 ZGB) Verteilung des... weiterlesen
Zur Errungenschaft hinzugerechnet werden (Art. 208 ZGB): Unentgeltliche Zuwendungen, die ein Ehegatte während der letzten 5 Jahre vor Auflösung des Güterstandes ohne Zustimmung des anderen... weiterlesen
Mehrwertbeteiligung nach Art. 206 ZGB Voraussetzungen Voraussetzungen sind: Investition eines Ehegatten in einen Vermögenswert des andern in Geld, Sach- oder Arbeitsleistung1 Verwendung der Investition zum... weiterlesen
Verhältnis zwischen den Ehegatten: Für die eigentumsmässige Zuordnung von Vermögenswerten ist grundsätzlich das Sachenrecht massgebend. Verhältnis zwischen den Gütermassen im Verhältnis der Ehegatten untereinander Für... weiterlesen
Eine Schuld belastet die Vermögensmasse, mit welcher sie sachlich zusammenhängt, im Zweifel aber die Errungenschaft (Art. 209 Abs. 2 ZGB).1 Bei während der Ehe entstandenen... weiterlesen
Jeder Ehegatte haftet für seine Schulden mit seinem gesamten Vermögen (Art. 202 ZGB).... weiterlesen
Jeder Ehegatte verwaltet und nutzt seine Errungenschaft und sein Eigengut selber und verfügt darüber.... weiterlesen
Die Errungenschaft eines Ehegatten umfasst insbesondere seinen Arbeitserwerb die Leistungen von Personalfürsorgeeinrichtungen, Sozialversicherungen und Sozialfürsorgeeinrichtungen die Entschädigungen wegen Arbeitsunfähigkeit (insbesondere gemäss Art. 46 Abs. 2... weiterlesen
Eigengut sind von Gesetzes wegen (Art. 197 ZGB): die Gegenstände, die einem Ehegatten ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch dienen die Vermögenswerte, die einem Ehegatten zu Beginn... weiterlesen
» Eigengut » Errungenschaften » Verwaltung, Nutzung und Verfügung » Haftung » Massenzuordnung von Schuld » Zusammenwirken verschiedener Gütermassen » Mehrwertbeteiligung nach Art. 206 ZGB... weiterlesen
Der ausserordentliche Güterstand der Gütertrennung tritt ein: a) auf gerichtliche Anordnung hin bei Begehren eines Ehegatten (Art. 185 ZGB): Während des Zusammenlebens, wenn ein wichtiger... weiterlesen