Einfache Gesellschaft

Form

Grundsatz Die Gesellschaft wird formfrei errichtet; konkludentes Handeln genügt. Formpflichtige Rechtsgeschäfts-Teile im Gesellschaftsvertrag Grundsatz Verpflichten sich die Gesellschafter aber zu Leistungen, die formpflichtig sind, so... weiterlesen

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Muster

Gesellschaftsvertrag Einfache Gesellschaft Allgemein Einfache (Immobilien-)Gesellschaft Fortsetzungsklausel „… Stirbt ein Gesellschafter, wird die einfache Gesellschaft mit dessen Erben fortgesetzt. …“ Nachfolgeklausel „… Stirbt der Gesellschafter... weiterlesen

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Checklisten

Checkliste „Begründung einfache Gesellschaft“ Für die Redaktion des Gesellschaftsvertrages einer einfachen Gesellschaft sind folgende Punkte zu prüfen: Welche Personen verbinden sich? Welches ist der gemeinsame... weiterlesen

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FAZIT

Die einfache Gesellschaft ist die polyvalenteste Gesellschaftsform.  Oft wird ihre Anwendbarkeit gar nicht erkannt. Sie ist Auffangform für allerlei gemeinsame Vorhaben, bei denen die Beteiligten... weiterlesen

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Beendigung

Für die Beendigungsfrage gelten im Prinzip ebenfalls die Regeln der einfachen Gesellschaft, wobei folgendes zu beachten ist: Auflösung Auflösung (automatisch) OR 545 Abs. 1 Zweckerreichung... weiterlesen

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Gesellschafterwechsel

Es gelten grundsätzlich die Regeln der klassischen einfachen Gesellschaft. Individuell zu betrachten sind: Innenverhältnis: Jeder Gesellschafterwechsel bedarf der Zustimmung aller bisherigen Gesellschafter. Weiterer Hauptgesellschafter Dies... weiterlesen

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Errichtung

Es gelten grundsätzlich die Regeln der einfachen Gesellschaft (OR 530 ff.); es ist dabei auf folgendes hinzuweisen: Gesellschaftsvertrag Formfrei Inhalt Einigung, dass die Gesellschaft nur... weiterlesen

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Aussenverhältnis

Das Aussenverhältnis wird bestimmt durch: Vertretung Haftung Vertretung Die stille Gesellschaft tritt nur nach innen und nicht nach aussen auf; sie ist eine reine Innengesellschaft.... weiterlesen

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Innenverhältnis

Das Innenverhältnis wird geprägt durch: Beitragsleistungen Treuepflicht Geschäftsführung Anteil an Gewinn und Verlust Einsichtsrecht des stillen Gesellschafters Gesellschafterbeschlüsse Beitragsleistungen Es gelten die Ausführungen der Beitragsleistungen... weiterlesen

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Verbreitung, Erscheinungsformen und Wesen

Verbreitung Mangels Transparenz ist die wirkliche Verbreitung der stillen Gesellschaft schwierig einzuschätzen. Vermutlich gibt es mehr stille Gesellschaften, als gemeinhin gedacht. Erscheinungsformen Business Angel-Situation Start-up... weiterlesen

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Rechtsnatur, Ziele und Motive

Rechtsnatur einfache Gesellschaft (umstritten) ev. als Auffangrechtsform: Kommanditgesellschaft Weiterführende Informationen » Kommanditgesellschaft Ziele Dauernde wirtschaftliche Ziele Hauptgesellschafter tritt mit Einzelfirma (Einzelunternehmung), in eigenem Namen und... weiterlesen

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Vorteile / Nachteile

Hauptgesellschaften Vorteile für den Hauptgesellschafter: Möglichkeit zum Auftreten als alleiniger Geschäftsinhaber Mittragung des Verlustes durch den stillen Gesellschafter Keine Publizität Nachteile für den Hauptgesellschafter: Umfassende... weiterlesen

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Exkurs STILLE GESELLSCHAFT

Im Schweizerischen Obligationenrecht besteht keine gesetzliche Ordnung der stillen Gesellschaft. Begriff Die stille Gesellschaft ist eine einfache Gesellschaft (Innengesellschaft), bei der sich der stille Gesellschafter... weiterlesen

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Aktiengesellschaft (AG) / OR 645

Ziele Einschränkung der Handlungen für die rechtlich noch nicht entstandene AG Schutz der anderen Vertragspartei Handlungen eines der Gründer selbständig und in eigenem Namen Spätere... weiterlesen

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Exkurs GRÜNDUNGSGESELLSCHAFT

Während der Zeitspanne zwischen Gründungsabsicht und Handelsregistereintrag der zu gründenden Gesellschaft sind die Gründer bereits vertraglich verbunden und müssen wohl oder übel erste Verpflichtungen eingehen.... weiterlesen

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Exkurs ARGE (Arbeitsgemeinschaft)

Begriff Mehrere Unternehmer, oft mehrere Branchenteilnehmer, beteiligen sich an der Vergabe (Submission) und führen im Zuschlagsfalle ihre Arbeiten für die Erstellung – in aller Regel... weiterlesen

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Exkurs BAUKONSORTIUM

Begriff Mehrere Bauherren, oft ein Architekt und Inhaber von Handwerksbetrieben, planen die gemeinsame Überbauung eines Grundstücks mit einer oder mehreren Bauten, meistens zum gewinnbringenden Weiterverkauf,... weiterlesen

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Exkurs MITEIGENTÜMER-GEMEINSCHAFT

Das Miteigentumsrecht regelt und bezieht sich nur auf die sachenrechtlichen Aspekte, namentlich auf die: Nutzung und Verwaltung des Miteigentumsgrundstücks Nutzungs- und Verwaltungs-Reglement Für alle obligationenrechtlichen... weiterlesen

Einfache Gesellschaft

Exkurs EINFACHE GESELLSCHAFT FÜR IMMOBILIEN

Begriff Mehrere Investoren erwerben gemeinsam ein Grundstück im Sinne von ZGB 655, Land oder Land und Baute(n) Synonym: Immobiliengesellschaft Baugesellschaft Erscheinungsform Die einfache Gesellschaft für... weiterlesen