Zweck und Dauer
Zweck Der Zweck ergibt sich aus den Statuten (OR 776 Ziffer 2). Hauptzweck Bezeichnung des (hauptsächlichen) Tätigkeitsbereichs Nebenzwecke Beteiligung an gleichartigen Gesellschaften Halten von Immobilien... weiterlesen
Zweck Der Zweck ergibt sich aus den Statuten (OR 776 Ziffer 2). Hauptzweck Bezeichnung des (hauptsächlichen) Tätigkeitsbereichs Nebenzwecke Beteiligung an gleichartigen Gesellschaften Halten von Immobilien... weiterlesen
Zweck Der Zweck ergibt sich aus den Statuten (OR 626 Ziffer 2). Hauptzweck Bezeichnung des (hauptsächlichen) Tätigkeitsbereichs Nebenzwecke Beteiligung an gleichartigen Gesellschaften Halten von Immobilien... weiterlesen
Betriebswirtschaftliche Grundsätze zur Standortwahl Der AG-Sitz ist von den Gründern primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bestimmen. Üblicherweise haben steuerliche Motive nachrangige Bedeutung, da – um... weiterlesen
Betriebswirtschaftliche Grundsätze zur Standortwahl Der GmbH-Sitz ist von den Gründern vor allem nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bestimmen. In der Regel haben steuerliche Motive nachrangige Bedeutung,... weiterlesen
Die Firma ist der Name der Gesellschaft. Sie ergibt sich aus den Statuten (OR 776 Ziffer 1). Ziel der Firma: Individualisierung der GmbH Zweck der... weiterlesen
Die Firma ist der Name der Gesellschaft. Sie ergibt sich aus den Statuten (OR 626 Ziffer 1). Ziel der Firma: Individualisierung der AG Zweck der... weiterlesen
Dem Handelsregistereintrag kommt heilende Wirkung zu: Die AG erlangt ihre Rechtspersönlichkeit, auch wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht gegeben waren. Die heilende Wirkung bezieht sich nur auf... weiterlesen
Die Handelsregistereintragung hat heilende Wirkung zu: Die GmbH erlangt ihre Rechtspersönlichkeit, auch wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht gegeben waren (vgl. OR 779 Abs. 1). Die heilende... weiterlesen
Die Zweigniederlassung ist gesetzlich nicht definiert. Mangels Legaldefinition ist hiefür auf Lehre und Rechtsprechung zurückzugreifen. Gemäss BGE 117 II 85 ff. beinhaltet die Zweigniederlassung „ein... weiterlesen
Die Zweigniederlassung ist gesetzlich nicht definiert. Mangels Legaldefinition ist hiefür auf Lehre und Rechtsprechung zurückzugreifen. Gemäss BGE 117 II 85 ff. beinhaltet die Zweigniederlassung „ein... weiterlesen
Mit der Handelsregistereintragung erlangt die GmbH ihre Rechtspersönlichkeit (OR 779 Abs. 1) Dem Eintrag kommt konstitutive Wirkung zu, auch bei Vorliegen von Gründungsmängeln (vgl. OR... weiterlesen
Mit der Handelsregistereintragung erlangt die AG ihre Rechtspersönlichkeit (OR 643 Abs. 1) Dem Eintrag kommt konstitutive Wirkung zu, auch bei Vorliegen von Gründungsmängeln (vgl. OR... weiterlesen
Bei der sog. „Qualifizierten Gründung“ erfolgt die Liberierung der gezeichneten Aktien nicht in Geld, sondern durch Sachwerte oder Verrechnung: » Besonderheiten der Qualifizierten Gründung »... weiterlesen
Bei der sog. „Qualifizierten Gründung“ erfolgt die Liberierung der gezeichneten Stammanteile nicht in Geld, sondern durch Sachwerte oder Verrechnung: » Besonderheiten der Qualifizierten Gründung »... weiterlesen
Barliberierung Bei der Barliberierung hat der Aktienzeichner und künftige Aktionär seine Leistungspflicht durch Geldzahlung zu erfüllen. Depositenstelle Als Liberierungsstellen (Einzahlungsstellen) für die Bareinzahlung auf neue... weiterlesen
Barliberierung Bei der Barliberierung erfüllt der künftige Gesellschafter seine Leistungspflicht durch Geldzahlung. Depositenstelle Als Liberierungsstellen (Einzahlungsstellen) für die Bareinzahlung auf neue Stammanteile gelten analog Aktienrecht... weiterlesen
Für die GmbH-Gründung hat eine sog. „Gründerversammlung“ vor einem Urkundsbeamten (Notar) stattzufinden. Anlässlich dieser Gründerversammlung haben die Gründer den Inhalt gemäss OR 777 zu erklären... weiterlesen
Für die AG-Gründung hat eine sog. „Gründerversammlung“ vor einem Urkundsbeamten (Notar) stattzufinden. Anlässlich dieser Gründerversammlung haben die Gründer den Inhalt gemäss OR 630 zu erklären... weiterlesen
In der Gründungsurkunde muss die Urkundsperson (Notar) die Belege über die Gründung einzeln nennen bestätigen, dass Belege ihr und den Gründern vorgelegen haben. Folgende Unterlagen... weiterlesen
In der Gründungsurkunde muss die Urkundsperson (Notar) die Belege über die Gründung einzeln nennen bestätigen, dass Belege ihr und den Gründern vorgelegen haben. Folgende Unterlagen... weiterlesen