Gesetzliche Ausgleichungspflicht
Grundsätzlich haben die gesetzlichen Erben gegenseitig alles zur Ausgleichung zu bringen, was ihnen der Erblasser zugewendet hat: zu Lebzeiten auf Anrechung an ihren Erbteil. Art.... weiterlesen
Grundsätzlich haben die gesetzlichen Erben gegenseitig alles zur Ausgleichung zu bringen, was ihnen der Erblasser zugewendet hat: zu Lebzeiten auf Anrechung an ihren Erbteil. Art.... weiterlesen
Schweigt der Erblasser zum Thema der Ausgleichungspflicht, sind folgende gesetzlichen Vermutungen zu beachten: Gleichbehandlung von Ehegatte und Nachkommen Gleichbehandlung der Nachkommen unter sich Gleichbehandlung unter... weiterlesen
Ausgleichungsobjekte gemäss ZGB 626 Abs. 1 Lebzeitige Zuwendungen des Erblassers Unentgeltliche Zuwendungen Ausgleichungsfälle von ZGB 626 Abs. 2 Heiratsgut und Ausstattungen Zuwendungen für die Existenzgründung,... weiterlesen
Grundsätze Ausgleichungsberechtigte(r) Ausgleichungsberechtigte Personen und deren Rechtsnachfolger Überlebender Ehegatte des Erblassers» umstritten, vgl. BGE 77 II 230; BGE 5A_141/2007, Erw. 9.2 Ausgleichungsverpflichteter Vorempfänger oder seine... weiterlesen
Ausgleichungsvoraussetzung bilden: Ausgleichungs-Subjekte Ausgleichungs-Objekte Ausgleichungspflicht Gesetz: Stillschweigen des Erblassers Gesetzliche Ausgleichungspflicht Ausgleichungsanordnung Erblasser: Ausgleichungsanordnung (positive Anordnung) Ausnahmen: Begünstigungsabsicht des Erblassers (ZGB 629 Abs. 1) Begünstigungsvermutung... weiterlesen
Gleichbehandlung der Erben (stillschweigende oder ausdrückliche Ausgleichungsanordnung) Bewusste Ungleichbehandlung (Ausgleichungsdispens) Vorbereitung der Erbteilung... weiterlesen
Erbrechtliches Gleichbehandlungsinstrument. Die Ausgleichungsregeln sind: Dispositiver Natur (Gestaltungsfreiheit des Erblassers; vorbehältlich Pflichtteilsrecht) Ausnahme (zwingender Charakter): ZGB 631 Abs. 2: Der Erblasser darf den Vorbezug nicht... weiterlesen
Schweizerisches Zivilgesetzbuch;Art. 626 – 633 (Die Ausgleichung) Gesetzestexte » ZGB 626: Ausgleichungspflicht der Erben » ZGB 627: Ausgleichung bei Wegfallen von Erben » ZGB 628:... weiterlesen
Begriff: Erbrechtliche Ausgleichung Die Ausgleichung hat die Aufrechnung lebzeitiger Zuwendungen an einzelne Erben bei der Erbteilung kraft Erblasser-Anorderung oder kraft gesetzlicher Vermutung zum Gegenstand. Synonyme:... weiterlesen
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Muster Herabsetzungsanordnung Muster: Änderung der Herabsetzungsreihenfolge bei lebzeitiger Zuwendung (PDF, 46 KB) Muster: Änderung der Herabsetzungsreihenfolge bei Verfügung von Todes wegen (PDF, 29 KB)... weiterlesen
Überblick über die Herabsetzungsthemen Herabsetzungsanforderungen Allgemeines Herabsetzungssubjekte (ZGB 522 / ZGB 524) Herabsetzungsobjekte (ZGB 522) Herabsetzungsvoraussetzungen (ZGB 522 ff.) Verfügungen von Todes wegen Herabsetzung vs.... weiterlesen
Das Herabsetzungsrecht zeichnet sich aus durch Individualität Gesetz: Nach dem Berufungszeitpunkt (lebzeitig oder letztwillig) nach der Berufungsform (Testament oder Erbvertrag) nach der Berufungsart (Erbeinsetzung oder... weiterlesen
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Gesetzliche Grundlage ZGB 533 Das Gesetz spricht von „Verjährung“; rechtsdogmatisch handelt es sich aber um eine sog. „Verwirkung“ Verwirkungsdauer und -beginn Relative Verwirkung 1 Jahr... weiterlesen
Die güterrechtliche Auseinandersetzung geht der erbrechtlichen Auseinandersetzung vor: Beim ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung fällt einerseits das Eigengut des Erblassers in den Nachlass. Andererseits bei der... weiterlesen
Die Güterverbindung war bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts am 01.01.1988 der gesetzliche ordentliche bzw. subsidiäre Güterstand. Für vor dem 01.01.1988 geschlossene Ehen gilt die... weiterlesen
Gütergemeinschaft Bei der Gütergemeinschaft bestehen drei Gütermassen (Art. 221 ff. ZGB): ein Gesamtgut zwei Eigengüter je von Mann und Frau Gesamtgut Allgemeine Gütergemeinschaft Die Gütergemeinschaft... weiterlesen
Die güterrechtliche Auseinandersetzung erfolgt in 4 Schritten: Trennung des Vermögens von Mann und Frau (Art. 205 ZGB) Berechnung des Vorschlags (Art. 207 ZGB) Verteilung des... weiterlesen
Zur Errungenschaft hinzugerechnet werden (Art. 208 ZGB): Unentgeltliche Zuwendungen, die ein Ehegatte während der letzten 5 Jahre vor Auflösung des Güterstandes ohne Zustimmung des anderen... weiterlesen