Antragsfrist
Fristbeginn Für gesetzliche Erben Für gesetzliche Erben beginnt die Frist mit der Kenntnis des Todes (ZGB 580 II i.V.m. 567 II). Für testamentarisch eingesetzte Erben... weiterlesen
Fristbeginn Für gesetzliche Erben Für gesetzliche Erben beginnt die Frist mit der Kenntnis des Todes (ZGB 580 II i.V.m. 567 II). Für testamentarisch eingesetzte Erben... weiterlesen
Die Antragsberechtigung fällt dahin, wenn der Erbe (alternativ): die Erbschaft durch explizite Annahmeerklärung annimmt die Erbschaft ausschlägt (ZGB 566 I) eine überschuldete Erbschaft explizit annimmt... weiterlesen
Gesetzliche und eingesetzte Erben Berechtigt, die Aufnahme eines öffentlichen Inventars zu verlangen, ist jeder Erbe einzeln, sei es als gesetzlicher (ZGB 457 ff.) oder eingesetzter (ZGB... weiterlesen
Folgende Elemente sind beim Antrag auf Aufnahme eines öffentlichen Inventars zu beachten: Antragsberechtigung Wegfall der Antragsberechtigung Antragsfrist Form des Begehrens Adressat des Begehrens Inhalt des... weiterlesen
Grundlage Schweizerisches Zivilgesetzbuch Artikel 580-592 Gesetzestexte zum öffentlichen Inventar im Erbrecht Das öffentliche Inventar Voraussetzungen Art. 580 ZGB: Voraussetzungen Verfahren Art. 581 ZGB: Inventar Art.... weiterlesen
Revision der Verjährung im Privatrecht Das Verjährungsrecht regelt, wie lange Forderungen durchgesetzt werden können. Ist die Verjährungsfrist abgelaufen, kann der Schuldner die Erfüllung der Forderung... weiterlesen
Empfehlenswerte Literatur ARNET RUTH, Erbengemeinschaft im sachenrechtlichen Umfeld, in: Jürg Schmid (Hrsg.), Nachlassplanung und Nachlassteilung, Zürich 2014, 385 ff. BRÜCKNER CHRISTIAN / WEIBEL THOMAS /... weiterlesen
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Die Erbengemeinschaft ist als Gemeinschaft mehrerer Erben mit meist unterschiedlichen Interessen und Möglichkeiten stets Zankapfel. Können sich die Erben während vor der Erbteilung nicht einigen,... weiterlesen
Auflösung der Erbengemeinschaft allgemein Die Erbengemeinschaft kennt folgende oberbegrifflichen Auflösungstatbestände: Beendigung von Gesetzes wegen Auflösung durch Rechtsgeschäft Auflösung durch den Richter... weiterlesen
Die Erbteilung (auch: Teilung) hebt die Erbengemeinschaft mit ihrer gesamthänderischen Berechtigungen durch Zuweisung der Nachlasswerte an die einzelnen Erben auf. Die Teilung und damit die... weiterlesen
Erbenvertreter Der Erbenvertreter wird von der zuständigen Behörde auf Antrag eines Erben bestellt, wenn sich die Erben in Verwaltungs-, Verfügungs- und Prozesshandlungen nicht einigen können... weiterlesen
Der Testamentsvollstrecker (auch: Willensvollstrecker) ist eine Person des Vertrauens, die der Erblasser testamentarisch für folgende Handlungen bestimmt: Vollzug seiner Anordnungen Verwaltung und Vertretung des Nachlasses... weiterlesen
Der Erbengemeinschaft kommt keine eigene Rechtspersönlichkeit zu; Rechtsträger sind die einzelnen Erben, weshalb auch diese betreibungsbetroffen sind: Aktiv: Alle Erben können Dritte betreiben. Passiv: Wegen... weiterlesen
Die Mitglieder sind aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips nur gemeinsam befugt zur: Aktivprozesse Prozesseinleitung (als notwendige Streitgenossenschaft) Rechtsmittelergreifung Passivprozesse Passivlegitimation im Allgemeinen Beklagung bloss einzelner Erben (wegen... weiterlesen
Für die Erbschaftspassiven haften alle Erben solidarisch (vgl. ZGB 603; ZGB 639); dazu zählen auch die sog. Erbgangsschulden, d.h. jene aus Verwaltung des Nachlasses, aus... weiterlesen
Im Konflikt einzelner Miterben erscheint dem Einstimmigkeitsprinzip genüge getan, wenn ein Anspruch von allen übrigen Miterben, ausser dem Beklagten, selbst erhoben wird (vgl. BGE 54... weiterlesen
Einstimmigkeitsgrundsatz Die Interessewahrung der Erben in der Erbengemeinschaft bedarf grundsätzlich der Einstimmigkeit. Alle Verfügungen und Verwaltungshandlungen über jeden Erbschaftsgegenstand sind vollen allen Erben gemeinsam vorzunehmen.... weiterlesen
Grundsatz Die Rechte des gemeinsamen Vermögens stehen allen einzelnen Erben (als Gesamthänder) und nicht der Erbengemeinschaft (als Gesamthandschaft) zu. Träger aller Nachlassgegenstände und Nachlassrechte bilden... weiterlesen
Träger der gemeinschaftlichen Rechte Mangels Rechtssubjektivität der Erbengemeinschaft sind alle beteiligten Erben bzw. Gesamthänder Träge der gemeinschaftlichen Rechte: Rechtsgeschäfte Die einzelnen Miterben und nicht die... weiterlesen