Mehrwertbeteiligung
Mehrwertbeteiligung nach Art. 206 ZGB Voraussetzungen Voraussetzungen sind: Investition eines Ehegatten in einen Vermögenswert des andern in Geld, Sach- oder Arbeitsleistung1 Verwendung der Investition zum... weiterlesen
Mehrwertbeteiligung nach Art. 206 ZGB Voraussetzungen Voraussetzungen sind: Investition eines Ehegatten in einen Vermögenswert des andern in Geld, Sach- oder Arbeitsleistung1 Verwendung der Investition zum... weiterlesen
Verhältnis zwischen den Ehegatten: Für die eigentumsmässige Zuordnung von Vermögenswerten ist grundsätzlich das Sachenrecht massgebend. Verhältnis zwischen den Gütermassen im Verhältnis der Ehegatten untereinander Für... weiterlesen
Eine Schuld belastet die Vermögensmasse, mit welcher sie sachlich zusammenhängt, im Zweifel aber die Errungenschaft (Art. 209 Abs. 2 ZGB).1 Bei während der Ehe entstandenen... weiterlesen
Jeder Ehegatte haftet für seine Schulden mit seinem gesamten Vermögen (Art. 202 ZGB).... weiterlesen
Jeder Ehegatte verwaltet und nutzt seine Errungenschaft und sein Eigengut selber und verfügt darüber.... weiterlesen
Die Errungenschaft eines Ehegatten umfasst insbesondere seinen Arbeitserwerb die Leistungen von Personalfürsorgeeinrichtungen, Sozialversicherungen und Sozialfürsorgeeinrichtungen die Entschädigungen wegen Arbeitsunfähigkeit (insbesondere gemäss Art. 46 Abs. 2... weiterlesen
Eigengut sind von Gesetzes wegen (Art. 197 ZGB): die Gegenstände, die einem Ehegatten ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch dienen die Vermögenswerte, die einem Ehegatten zu Beginn... weiterlesen
» Eigengut » Errungenschaften » Verwaltung, Nutzung und Verfügung » Haftung » Massenzuordnung von Schuld » Zusammenwirken verschiedener Gütermassen » Mehrwertbeteiligung nach Art. 206 ZGB... weiterlesen
Der ausserordentliche Güterstand der Gütertrennung tritt ein: a) auf gerichtliche Anordnung hin bei Begehren eines Ehegatten (Art. 185 ZGB): Während des Zusammenlebens, wenn ein wichtiger... weiterlesen
In jedem Güterstand verwaltet und nutzt jeder Ehegatte seine Errungenschaft und sein Eigengut selber und verfügt darüber.1 Massenzugehörigkeit gesetzliche Beweisvermutungen Möglichkeit eines öffentlich beurkundeten Inventar... weiterlesen
Ein Ehevertrag kann vor oder nach der Heirat geschlossen werden. Typengebundenheit: Es ist zwischen den drei gesetzlichen Güterständen zu wählen. Modifikationen sind zulässig, wie bspw.... weiterlesen
Die Ehegatten haben die Wahlmöglichkeit zwischen drei Güterständen: 1. Gütertrennung Gütertrennung als vertraglicher Güterstand Gütertrennung als ausserordentlicher Güterstand 2. Gütergemeinschaft Gütergemeinschaft als vertraglicher Güterstand 3.... weiterlesen
Als Teilaspekt des Erbteilungsverfahrens kann die Herabsetzung geltend gemacht werden im Rahmen des Erbteilungsprozesses (alleine nur bei Herabsetzungseinrede-Situation) eines auf die Herabsetzung beschränkten Verfahrens (Feststellung... weiterlesen
1. Herabsetzungsklage 2. Herabsetzungseinrede 3. Verzugszins 4. Herabsetzungs-Verwirkung... weiterlesen
Herabsetzung Korrektur Pflichtteilsverletzung und Durchsetzung Familienerbfolgeprinzip. Lebzeitige Zuwendungen und Verfügungen von Todes wegen. Herabsetzung von Zuwendungen nur, wenn sie nicht der Ausgleichung unterworfen sind: Vollzogene... weiterlesen
In ZGB 532 hat der Gesetzgeber eine Prioritätenfolge für die Herabsetzung stipuliert. Art. 532 ZGB III. Durchführung Der Herabsetzung unterliegen in erster Linie die Verfügungen... weiterlesen
ZGB 529 befasst sich mit den beim Tode des Erblassers fällig werdenden Versicherungsansprüchen, welche zugunsten eines Dritten begründet oder lebzeitig unentgeltlich auf einen Dritten übertragen... weiterlesen
ZGB 528 Abs. 1 betrifft den Umfang der Rückleistung bei Herabsetzung lebzeitiger Zuwendungen eines positiven, entgeltlichen Erbvertrages, in Bezug auf die Gegenleistungen des Erben an... weiterlesen
Der Erblasser kann zu Lebzeiten über sein Vermögen frei disponieren. Abgesehen von erwachsenenschutz-rechtlichen Massnahmen ist der Erbe gegen Verbrauch, Misswirtschaft und unentgeltliche Rechtsgeschäfte zu Lebzeiten... weiterlesen
Der Pflichtteilserbe hat Anspruch auf einen unbeschwerten Pflichtteil. Eine Belastung seines Pflichtteils mit einer Nacherbeneinsetzung muss er sich nicht gefallen lassen. » Informationen zur Nacherben-Einsetzung... weiterlesen