Fazit
Die Beschwerde ist das gebräuchlichste Rechtsmittel in Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren. Wo immer möglich sollte versucht werden die eigenen Interessen zunächst auf dem Konsensweg zu verfolgen.... weiterlesen
Die Beschwerde ist das gebräuchlichste Rechtsmittel in Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren. Wo immer möglich sollte versucht werden die eigenen Interessen zunächst auf dem Konsensweg zu verfolgen.... weiterlesen
Die Aufsichtsbehörde (AB) kann dem Beschwerdeführer nicht zusprechen: den durch die gesetzeswidrige bzw. unangemessene Verfügung entstandenen Schaden die durch die Beschwerdeführung verursachten Kosten. Weiterführende Informationen... weiterlesen
Bezüglich Weiterziehung gilt folgendes: Weiterziehung an die obere kantonale Instanz Ein Beschwerdeentscheid der unteren kantonalen Beschwerdeinstanz kann an die obere kantonale AB weitergezogen werden (SchKG... weiterlesen
Kostenlosigkeit Das Beschwerdeverfahren ist grundsätzlich kostenlos: Keine Verfahrenskosten Ausnahme: bös- oder mutwillige Beschwerdeführung (SchKG 20a, GebV 61 Abs. 2 und 62 Abs. 2). Keine Prozessentschädigungen... weiterlesen
Mit ihrem Entscheid klärt die Aufsichtsbehörde (AB) die ihr im hängigen Vollstreckungsverfahren unterbreitete Streitfrage. Folgende Varianten des Streitausgangs sind denkbar: 1. Gutheissung Varianten: Aufhebung Berichtigung... weiterlesen
Allgemeine Grundsätze Es gelten folgende SchKG-bezogenen Verfahrensgrundsätze: Verfahren schriftlich oder mündlich Mitwirkungspflicht der Parteien (Vernehmlassung) Mitwirkungsrecht der Parteien (weiterer Schriftenwechsel) Stellungnahmerecht des Vollstreckungsorgans Dispositionsmaxime (Bindung... weiterlesen
Die Beschwerdeerhebung und die erste Reaktion der Aufsichtsbehörde (AB) ziehen gewisse Wirkungen nach sich: Rechtshängigkeit Eintritt erst nach Fristablauf der Rechtsmittelfrist (wegen Selbstberichtigungsrecht) Devolutiveffekt Sofortige... weiterlesen
Die Beurteilung der Beschwerde ist Sache der zuständigen Aufsichtsbehörde (AB). Dabei wird unterschieden in: 1. Sachliche Zuständigkeit Massgebend ist der Beschwerdegrund: Gesetzesverletzung Unangemessenheit Rechtsverweigerung Rechtsverzögerung... weiterlesen
Die Anfechtung eines Kollokationsplans geschieht mittels Beschwerde bei Beanstandung der Kollokation durch den Schuldner bei Verletzung verfahrens-rechtlicher Vorschriften im Betreibungsverfahren zB Verlustscheinausstellung ohne vorgängiges Betreibungsverfahren... weiterlesen
Aufgrund des allgemeinen Überwachungsrechtes können die Aufsichtsbehörden (AB) auch ohne Beschwerde bei Gesetzwidrigkeiten in ein konkretes Vollstreckungsverfahren eingreifen. Auslöser eines Einschreitens von Amtes wegen können... weiterlesen
Je nach Thema und Vorgeschichte kann es Sinn machen, trotz Erlass einer rechtsmittelfähigen Verfügung die Vorinstanz (VI) nochmals um Neubeurteilung der Sache zu ersuchen der... weiterlesen
Zur Beschwerdefrist gilt es grundsätzlich folgendes zu beachten: Verwirkungsfrist Die Beschwerdefrist ist als sog. gesetzliche Frist eine Verwirkungsfrist (vgl. BGE 142 III 234, Erw. 2.2,... weiterlesen
Einleitung Bei der Beschwerdelegitimation kann unterschieden werden in: Objektive Beschwerdelegitimation (schutzwürdiges Interesse) Subjektive Beschwerdelegitimation... weiterlesen
Diese Beschwerdegründe differenzieren sich wie folgt: Rechtsverweigerung Eine vorgeschriebene Amtshandlung wird nicht vorgenommen. Die Amtshandlung wird nur unvollständig vorgenommen: zB keine Begründung. Rechtsverzögerung Eine vorgeschriebene... weiterlesen
Voraussetzungen für eine unangemessene Verfügung sind: Verfügung, deren Inhalt nach freiem Ermessen bestimmt werden kann Der Beschwerdegrund der Unangemessenheit kann in folgenden Fällen nicht angerufen... weiterlesen
Der Beschwerdegrund der Gesetzesverletzung greift bei Verletzung von: Verfassungsrecht des Bundes SchKG und Ausführungserlassen anderen Bundesgesetzen und Verordnungen Staatsverträgen Völkerrecht (national und international) Kantonales Recht... weiterlesen
Die Verfügungen der Vollstreckungsorgane sind nur aus den im Gesetz genannten Gründen mit Beschwerde anfechtbar: » Gesetzesverletzung » Unangemessenheit » Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung Jedenfalls wird... weiterlesen
Anfechtbar mit der SchKG-Beschwerde sind nur konkrete auf den Verfahrensgang einwirkende Massnahmen: Verfügungen der Vollstreckungsorgane Definition der Verfügung als Anfechtungsobjekt Eine (anfechtbare) Verfügung muss Aussenwirkungen... weiterlesen
Die Beschwerdeeingabe enthält in der Regel: Antrag Welche Aenderungen des angefochtenen Entscheids beantragt werden. Antrag auf aufschiebende Wirkung der beanstandeten Massnahme Begründung Darlegung, welche Rechtssätze... weiterlesen
Voraussetzungen für eine SchKG-Beschwerde sind: 1. Die Beschwerde muss einen praktischen Zweck verfolgen. Kein praktischer Grund: blosse Feststellung der Pflichtwidrigkeit keine Fehlerabklärung für die Geltendmachung... weiterlesen