Urteilsvorschlag der Schlichtungsbehörde
Betrifft Mietzinshinterlegung, missbräuchliche Mietzinse, Kündigung, Erstreckung und vermögensrechtliche Streitigkeiten bis CHF 5’000.00: Urteilsvorschlag bei missbräuchlichen Mietzinsen Verweis von ZPO 210 Abs. 1 lit. b ganz allgemein... weiterlesen