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SchKG-Beschwerde

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Beschwerdeverfahren

Rechtsgebiet:
SchKG-Beschwerde
Stichworte:
betreibungsrechtliche Beschwerde, SchKG-Beschwerde
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeine Grundsätze

Es gelten folgende SchKG-bezogenen Verfahrensgrundsätze:

  • Verfahren schriftlich oder mündlich
  • Mitwirkungspflicht der Parteien (Vernehmlassung)
  • Mitwirkungsrecht der Parteien (weiterer Schriftenwechsel)
  • Stellungnahmerecht des Vollstreckungsorgans
  • Dispositionsmaxime (Bindung der AB an die Parteibegehren)
    • Ausnahme: Nichtigkeit der angefochtenen Verfügung
  • Offizialmaxime (Abklärung von Amtes wegen)
    • Sachverhaltsabklärung
  • Freie Beweiswürdigung
  • Beschwerdeentscheid
    • Begründungspflicht der AB
    • Pflicht zur schriftlichen Eröffnung
    • Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung
    • Kostenlosigkeit
  • Keine Entscheidungsfrist für AB
    • Ausnahmen:

Prozessverfahren und Prozessleitung

Es wird auf die Zivilprozessordnung verwiesen:

» Zivilprozess in der Schweiz

Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren gliedert sich in 3 Teile:

  • Eintreten » Entscheidungsverfahren
  • Vernehmlassung
    • Vernehmlassung der Vorinstanz (VI)
    • Weiterer Schriftenwechsel
  • Beweisverfahren
    • Beweisanordnung
    • Beweismitteleinlegung
    • Beweiswürdigung durch die Aufsichtsbehörde (AB).

Entscheidungsverfahren

Im Entscheidungsprozess strukturieren die Aufsichtsbehörden (AB) wie folgt:

  • Kognition
  • Arten von Entscheidungsformen
    • Formelle Entscheide
      • Abschreibungsbeschluss
        • Gegenstandslosigkeit der Beschwerde
        • Vergleich
        • Rückzug der Beschwerde
          • = Anerkennung der angefochtenen Verfügung
      • Nichteintretensbeschluss
        • Fristversäumnis
        • Schwere Formfehler bei der Beschwerdeschrift
          • Ungenügende Behauptung
          • Ungenügende Substantiierung
    • Materielle Entscheide
      • Gutheissung
      • Abweisung

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