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SchKG-Beschwerde

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Beschwerdeentscheid

Rechtsgebiet:
SchKG-Beschwerde
Stichworte:
betreibungsrechtliche Beschwerde, SchKG-Beschwerde
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mit ihrem Entscheid klärt die Aufsichtsbehörde (AB) die ihr im hängigen Vollstreckungsverfahren unterbreitete Streitfrage.

Folgende Varianten des Streitausgangs sind denkbar:

1. Gutheissung

  • Varianten:
    • Aufhebung
    • Berichtigung
    • Anordnung des Vollzugs verschleppter Massnahmen
    • Rückweisung an die zuständige Behörde zur Neubeurteilung
      • Grund: Für eine Entscheidfindung sind weitere Abklärungen notwendig.
  • Wirkungen:
    • Aufhebung: ex tunc (von Anfang an)
    • Berichtigung: ex nunc (vom Entscheid hinweg)
    • Rückweisung: die Sache wird zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgeschoben.

2. Abweisung

  • Ursachen:
    • Beschwerde ist unbegründet
    • Vollstreckungsorgan hat gesetzeskonform, angemessen und /oder rechtzeitig gehandelt.
  • Wirkungen:
    • Die angefochtene Verfügung
      • bleibt rechtskräftig
      • wird vollstreckbar
    • provisorisch vollzogene Vollstreckungshandlungen werden definitiv.

3. Nichteintreten

  • Ursachen:
    • Fehlende Parteifähigkeit
    • Fehlende Beschwerdelegitimation
    • Beschwerdefrist-Versäumnis
    • Kein praktischer Zweck der Beschwerdeführung
    • Keine Verfahrenskorrektur
    • Dahingefallene Beschwer
  • Wirkungen:
    • Die angefochtene Verfügung
      • bleibt rechtskräftig
      • wird vollstreckbar
    • provisorisch vollzogene Vollstreckungshandlungen werden definitiv.

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