Mietzinshinterlegung (OR 259g ff.)
Bei Nichteinigung wird die Klagebewilligung dem Kläger (also dem Mieter) ausgestellt (ZPO 209 Abs. 1 lit. b): Der Mieter hat innert 30 Tagen das zuständige... weiterlesen
Bei Nichteinigung wird die Klagebewilligung dem Kläger (also dem Mieter) ausgestellt (ZPO 209 Abs. 1 lit. b): Der Mieter hat innert 30 Tagen das zuständige... weiterlesen
Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis CHF 2’000.00 Ohne ausdrücklichen Antrag der klagenden Partei darf die Schlichtungsbehörde bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis CHF 2’000.00 keinen Entscheid fällen, sondern muss... weiterlesen
Die Schlichtungsbehörde hält im Urteilsvorschlag fest, ob die formellen Voraussetzungen für eine Erstreckung gegeben sind: gültige Kündigung Erstreckungsbegehren innert 30 Tagen nach Kündigung Weiter hält... weiterlesen
Im Urteilsvorschlag hält die Schlichtungsbehörde fest, ob die Voraussetzungen für die Kündigungsanfechtung gegeben sind und ob die Kündigung gültig ist: Schlichtungsbegehren innert 30 Tagen seit... weiterlesen
Im Urteilsvorschlag hält die Schlichtungsbehörde fest: Formell richtiges Vorgehen des Mieters (OR 270a Abs. 2) Allfälliger Anspruch auf Herabsetzung des Mietzinses Die Parteien können innert... weiterlesen
Im Urteilsvorschlag hält die Schlichtungsbehörde fest, ob der Anfangsmietzins missbräuchlich ist und ob der Mietzins zu reduzieren ist. Die Parteien können innert 20 Tagen den... weiterlesen
Im Urteilsvorschlag hält die Schlichtungsbehörde ihre Ansicht über die Zulässigkeit der anderen einseitigen Vertragsänderungen fest. Die Parteien können innert 20 Tagen den Urteilsvorschlag ablehnen: Wird... weiterlesen
Im Urteilsvorschlag kann die Schlichtungsbehörde Folgendes festhalten: Formelle Zulässigkeit der Mietzinserhöhung Formularpflicht eingehalten Frist eingehalten / Zeitpunkt Erhöhung zulässig Begründung Erhöhung vorhanden keine gleichzeitige Kündigungsandrohung... weiterlesen
Schlichtungsbehörde klärt zuerst die Hinterlegungsberechtigung des Mieters ab: Bei fehlender Berechtigung (d.h. nicht alle Voraussetzungen zur Hinterlegung sind erfüllt) hält sie im Urteilsvorschlag fest: Herausgabe... weiterlesen
Betrifft Mietzinshinterlegung, missbräuchliche Mietzinse, Kündigung, Erstreckung und vermögensrechtliche Streitigkeiten bis CHF 5’000.00: Urteilsvorschlag bei missbräuchlichen Mietzinsen Verweis von ZPO 210 Abs. 1 lit. b ganz allgemein... weiterlesen
Schlichtungsverfahren Ein dem Hauptprozess vorgelagertes Verfahren zur Aussöhnung der Parteien. Die Schlichtungsbehörde behandelt alle Angelegenheiten, welche nicht einer besonderen Schlichtungsbehörde zugewiesen sind. Miet-Schlichtungsverfahren Verfahren vor... weiterlesen
Der Immobilienmarkt Schweiz ist in den vergangenen Jahren in den Blickwinkel ausländischer Investoren und ausländischer Zuzüger geraten. Als interessanter Unternehmensstandort und als bevorzugtes Land für... weiterlesen
Fazit Das Lehrverhältnis basiert auf einem Geben und Nehmen sowie auf der Chemie der involvierten Parteien, d.h. dem Arbeitgeber, der verantwortlichen Fachkraft und der lernenden... weiterlesen
Nach Beendigung der Berufslehre hat der Arbeitgeber der lernenden Person ein Zeugnis auszustellen, welches enthält: die erforderlichen Angaben über die erlernte Berufstätigkeit die Dauer der... weiterlesen
Beendigung Der Lehrvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag (bis Ablauf der Lehrzeit). Weitere Beendigungsgründe können sein: Kündigung während der Probezeit fristlose Kündigung Aufhebung Aufhebung bei Ungültigkeit... weiterlesen
Lohn In Anbetracht der Legaldefinition von OR 344 ist die Tätigkeit der lernenden Person nicht notwendigerweise entgeltlich. Ist ein Lohn weder ausgeschlossen noch verabredet, so... weiterlesen
Andere Arbeiten und Akkordarbeiten Der Arbeitgeber darf die lernende Person zu anderen als beruflichen Arbeiten und zu Akkordlohnarbeiten nur so weit einsetzen, als solche Arbeiten... weiterlesen
Lernziel-Erreichung Die lernende Person hat alles zu tun, um das Lehrziel zu erreichen (OR 345 Abs. 1). Die gesetzliche Vertretung der lernenden Person hat den... weiterlesen
Die Probezeit darf betragen: nicht weniger als einen Monat nicht mehr als drei Monate beträgt drei Monate, wenn die Vertragsparteien keine Probezeit festgelegt haben kann... weiterlesen
Der Lehrvertrag ist von der zuständigen kantonalen Behörde zu genehmigen. Für die Genehmigung dürfen keine Gebühren erhoben werden (BBG 14 Abs. 3). Wird der Abschluss... weiterlesen