Verwandtenunterstützung und Sozialversicherungsrecht
Unterstützungsleistungen gelten nicht als Einkommen und unterliegen somit nicht den Sozialversicherungsabgaben. Allfällige Ansprüche aus Sozialversicherungsleistungen (AHV/IV-Leistungen, Krankentaggelder, ALV-Leistungen, EO-Leistungen etc.) gehen den Ansprüchen aus Verwandtenunterstützung... weiterlesen