Begriff, Zweck und Anwendungsbereich
Begriff Rechtshilfe ist die Vornahme einer Amtshandlung durch ein Gericht, welches auf Ersuchen eines anderen, mit einer Rechtssache befassten Gerichtes, tätig wird. Zweck Grundsätzlich sind... weiterlesen
Begriff Rechtshilfe ist die Vornahme einer Amtshandlung durch ein Gericht, welches auf Ersuchen eines anderen, mit einer Rechtssache befassten Gerichtes, tätig wird. Zweck Grundsätzlich sind... weiterlesen
Die Gewährung von Sanierungsdarlehen ist eine heikle Sache: Sie vernebeln oft den kritischen Blick, dass die Gesellschaft überschuldet, eine Aussicht auf nachhaltige Sanierung nicht besteht... weiterlesen
Verdecktes Eigenkapital Ausgangslage Das Sanierungsdarlehen löst auch steuerliche Implikationen aus. Es fällt in aller Regel unter die steuerliche Begrifflichkeit des sog. verdeckten Eigenkapitals. Verdecktes Eigenkapital... weiterlesen
Rückgabepflicht Die Gutheissung einer Anfechtungsklage führt zur Rückgabe des anfechtbar Erhaltenen. Die Rückabwicklung macht nur Sinn, wenn der anfechtbar erhaltene Gegenstand noch von Wert und/oder... weiterlesen
Die Absichtsanfechtung kann Rechtshandlungen betreffen, die zugleich der Schenkungs- oder Überschuldungsanfechtung unterliegen. Art. 288 SchKG 3. Absichtsanfechtung Anfechtbar sind endlich alle Rechtshandlungen, welche der Schuldner... weiterlesen
Bei der Überschuldungsanfechtung werden Rechtshandlungen vorgeworfen, die zu einer Gläubigerbevorzugung führten. Art. 287 SchKG 2. Überschuldungsanfechtung 1 Die folgenden Rechtshandlungen sind anfechtbar, wenn der Schuldner sie... weiterlesen
Es geht hier um Rechtshandlungen, die eine Schmälerung des gemeinschuldnerischen Vermögens bewirkten, weil Aktiven ohne gegenleistungsgerechte Reduktion der Passiven entzogen wurden. Art. 286 SchKG B.... weiterlesen
Bei der konkursrechtlichen Anfechtung geht es um zurückbezahlte Darlehen oder um eine nachträgliche Sicherheitsbestellung. Grundlagen Die konkursrechtliche Anfechtung (auch lat. pauliana genannt) differenziert in SchKG... weiterlesen
Erwahrung der Konkursforderungen Im Rahmen der Erwahrung der Konkursforderungen hat die Konkursverwaltung zu prüfen, ob es sich bei der angemeldeten Darlehensforderung um ein eigentliches Darlehen... weiterlesen
Ausgangslage Unter bestimmten Voraussetzungen können je nach den Argumenten der unheitlichen Lehre die Regeln zum Kapitalersatz oder zur Nachrangigkeit auch auf fällige, rückforderbare Darlehen, sog.... weiterlesen
Konkludenter Rangrücktritt (Nachrangigkeit) als Alternative zum Eigenkapitalersatz. Ausgangslage Die unseres Erachtens herrschende Lehre und Rechtsprechung geht anstelle der Lehre über den Eigenkapitalersatz von einem sog.... weiterlesen
Begriff des sog. Eigenkapitalersatzes Jede Gesellschafterleistung während der Gesellschafterkrise ist streng genommen Eigenkapitalersatz. In der Schweiz wird in der Lehre und nur vereinzelt in der... weiterlesen
Die andere Lehre Ein Teil von Lehre und Rechtssprechung befürwortet zwar die Korrektur von Sanierungsdarlehen, die nach Kenntnis der Ueberschuldung der Darlehensnehmerin gewährt wurden, ebenfalls,... weiterlesen
Kommen durch Sanierungsdarlehen und die damit einhergehende Konkursverschleppung und/oder Begünstigung des Darlehensgebers Drittgläubiger zu Schaden, bestehen verschiedene Korrekturmittel: (Haftungs-)Durchgriff Organhaftung, ev. Annahme einer faktischen Organschaft... weiterlesen
Ausgangslage Es geht hier um die im Krisenzeitpunkt gewährten Darlehen. In krisenfreier Zeit gewährte Darlehen können nur dann mit einer Umdeutungsproblematik konfrontiert werden, wenn es... weiterlesen
Gewähren Aktionäre oder nahestehende Personen einem Unternehmen in einer Krisensituation Darlehen oder lassen solche trotz Fälligkeit bewusst stehen, um den Konkurs der Darlehensschuldnerin zu vermeiden,... weiterlesen
Die regelmässige Vorfrage Ist die Gesellschaft ohne das Sanierungsdarlehen nicht mehr überlebensfähig, so hat nach der geltenden Rechtsordnung das Aktionariat nur 4 Handlungsvarianten: die Unternehmenssanierung... weiterlesen
Grundlagen Konzerndarlehen als Hilfeleistung an andere Konzerngesellschaften sind nach der Konstellationzu beurteilen: Darlehen konzernaufwärts (upstream) Darlehen konzernseitwärts (cross-stream) Darlehen konzernabwärts (downstream) können unter das Kapitalersatzrecht... weiterlesen
Denkbar ist auch ein „Sanierungsdarlehen“ im mehr oder minder gesunden Zustand wie im Sinne eines vorrangigen Massadarlehens, um den Unternehmenswert in der Konkursmasse zu erhalten... weiterlesen
Ist anzunehmen, dass der Sanierungsversuch wegen des Nachrangs nicht zustande kommt und gerade deswegen eine Gläubiger schädigende Liquidation droht: vorbehältlich weiterer Prüfungen (» Kapitalersetzendes Darlehen)... weiterlesen