Fremdkapitalfinanzierung
Borgt das Unternehmen Geld bei Dritten, nennt man es Fremdkapital. Der Fokus des Fremdkapitalgebers richtet sich auf eine pünktliche Verzinsung und die Kapitalrückzahlung. Die Fremdkapitalfinanzierung... weiterlesen
Borgt das Unternehmen Geld bei Dritten, nennt man es Fremdkapital. Der Fokus des Fremdkapitalgebers richtet sich auf eine pünktliche Verzinsung und die Kapitalrückzahlung. Die Fremdkapitalfinanzierung... weiterlesen
Eigenkapital stellen diejenigen Mittel dar, die die Gesellschafter als Risikokapital dem Unternehmen überlassen. Wie verhält es sich, wenn die Gesellschafter nicht mehr bereit sind, weitere... weiterlesen
Die Aussenfinanzierung umfasst den Zufluss finanzieller Mittel und geldäquivalenter Vermögenswerte von den Kredit- und Kapitalmärkten. Überblick über die Aussenfinanzierungsformen: Aktienkapitaleinlage durch bisheriges Aktionariat Gesellschafterdarlehen durch... weiterlesen
Die Innenfinanzierung betrifft diejenigen finanziellen Mittel, die dem Unternehmen als positiver Saldo zwischen Einzahlungen aus Nicht-Finanzmärkten und Auszahlungen an diese zufliessen und in der betroffenen... weiterlesen
Der Rangrücktritt – ein Instrument für die Überbrückung kurzfristiger Überschuldung. Der Rangrücktritt ist ein Korrekturmittel zur Vermeidung der Benachrichtigung des Richters wegen Überschuldung (Überschuldungsanzeige): Mit... weiterlesen
Checkliste Eigenkapitalquote: Formel: Eigenkapital —————————– Gesamtkapital x 100 Checkliste Verschuldungsgrad Formel: Fremdkapital ————————– Eigenkapital x 100 Checkliste Konkursmeidung Realität erkennen Haftung begrenzen Experten einschalten Sanierung... weiterlesen
Gegenstand: Voraussetzungen: Konkursaufschub oder Nachlassstundung Antrag des VR Aussicht auf Sanierung www.konkursaufschub.ch www.nachlassstundung.ch www.konkurseroeffnung.ch... weiterlesen
Feststellung: Überschuldung ohne Aussicht auf Rangrücktritt, Sanierung und Nachlassstundung Massnahme: Benachrichtigung des Richters durch den VR Dokumentengrundlage: Bücher + Beurteilung der Sanierungsabklärung Gesetzliche Grundlage: OR... weiterlesen
In folgenden 3 Fällen ist es zulässig, trotz Überschuldung gemäss Fortführungs- und Liquidationsbilanz den Richter nicht zu benachrichtigen: Rangrücktritt Nachlassstundungsgesuch sofortige Sanierung. Rangrücktritt Gegenstand: Gesellschafterdarlehen,... weiterlesen
Feststellung: (begründete) Besorgnis einer Überschuldung Massnahmen: Erstellung einer Zwischenbilanz Vorlage der Revisionstelle Ergebnis Variante 1: Überschuldung zu Fortführungs- und Veräusserungswerten Folgemassnahmen: Benachrichtigung des Richters druch... weiterlesen
Feststellung: Hälfte des AK und der Reserven nicht mehr gedeckt Massnahmen: Einberufung einer GV durch VR Antrag auf Sanierungsmassnahmen Dokumentengrundlage: letzte Jahresbilanz Gesetzliche Grundlage: OR... weiterlesen
Die Doktrin des Eigenkapitalersatzes betrifft die Umqualifikation von Gesellschaftsdarlehen in Risikokapital. Bei Kapitalverlust oder im Überschuldungsfalle gewährt der Gesellschafter „seinem“ Unternehmen ein Darlehen, auch „Sanierungsdarlehen“... weiterlesen
Checkliste Checkliste Patronatserklärung (PDF, 27 KB) Muster Muster Patronatserklärung (PDF, 13 KB)... weiterlesen
Die Patronatserklärung ist wegen ihres engen Anwendungsbereiches (Konzerne) und der wenigen Konzernpleiten noch nicht tiefgründig erforscht. Zudem lässt sich mangels einheitlicher Einstandsformulierungen bzw. Übernahme angelsächsischer Einstandstexte... weiterlesen
Beginn Eine gesetzliche Grundlage zum Beginn des Patronatserklärung fehlt. Formal: Mit der Unterzeichnung der Patronatserklärung Materiell: Mit der Einstandspflicht-Erklärung Dauer Die Patronatserklärungs-Dauer bestimmt sich durch... weiterlesen
Der Betrag der Patronatserklärung hat abzudecken: bei einer Substanzsicherstellung zG der Tochtergesellschaft die Unterdeckung zu Liquidationswerten (Mindestbetrag) eine Reserve (neue Verpflichtungen) ein zusätzliches Sicherheitspolster (Vorsichtsgebot)... weiterlesen
Bei Entgegennahme der Patronatserklärung hat der Empfänger zweierlei zu verlangen: Die Konzernobergesellschaft muss die Patronatserklärung wirtschaftlich verkraften können. Die Konzernobergesellschaft darf ihrerseits zu Liquidationswerten nicht... weiterlesen
Abschlusskompetenz Die Erklärungskompetenz liegt aufgrund von OR 718a Abs. 1 bei den zur Vertretung befugten Personen der Konzernobergesellschaft: Art. 718a OR 2. Umfang und Beschränkung... weiterlesen
Bei Fehlen einer vertraglichen Einstandspflicht der Konzernobergesellschaft wäre die konzernspezifische Vertrauenshaftung denkbar, nämlich: Vertrauenshaftung der Konzernobergesellschaft wegen des von ihr beim Erklärungsempfänger erweckten Vertrauens. Je... weiterlesen
Die klassischen Alternativen zur Patronatserklärung wären: Bürgschaft Garantieerklärung Mitschuldnerschaft Schuldbeitritt Kreditauftrag. Weiterführende Informationen Bürgschaft Garantien Schuldbeitritt Sicherheiten sicherheiten.ch... weiterlesen