Verkörperung des Papier-Schuldbriefs in einem Wertpapier
Dem Papier-Schuldbrief kommt Wertpapier-Charakter zu [vgl. OR 965]. Geltendmachung und Übertragung der im Papier-Schuldbrief verbrieften Rechte sind vom Besitz bzw. von der Besitzübertragung abhängig: Grundsätzliches... weiterlesen