Der Register-Schuldbrief ist ein wertpapierloses sog. Registerpfand.
Er wird als Namenschuldbrief errichtet.
Die Übertragung des Register-Schuldbriefes findet durch Forderungsverkauf (Abtretung) und durch Umbuchung (Änderung der Gläubigerbezeichnung im Grundbuch) statt.
Ein Gutglaubensschutz des Register-Schuldbrief-Erwerbers bezieht sich einzig, aber immerhin auf den Grundbucheintrag.
Merkmale, Errichtung, Änderung und Löschung des Schuldbriefes
siehe die nachfolgenden Erläuterungen zum Schuldbrief
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