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Grundpfandrecht

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Register-Schuldbrief

Erstellungsdatum:
23.12.2013
Aktualisiert:
09.11.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Register-Schuldbrief ist ein wertpapierloses sog. Registerpfand.

Er wird als Namenschuldbrief errichtet.

Die Übertragung des Register-Schuldbriefes findet durch Forderungsverkauf (Abtretung) und durch Umbuchung (Änderung der Gläubigerbezeichnung im Grundbuch) statt. 

Ein Gutglaubensschutz des Register-Schuldbrief-Erwerbers bezieht sich einzig, aber immerhin auf den Grundbucheintrag.

Merkmale, Errichtung, Änderung und Löschung des Schuldbriefes

  • siehe die nachfolgenden Erläuterungen zum Schuldbrief 
Weiterführende Informationen zum Papier-Schuldbrief

 

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