Die Übertragung der Grundpfandverschreibung auf eine andere Forderung setzt voraus ist wie eine Neubegründung zu behandeln:
Neuer Pfandvertrag
Öffentliche Beurkundung und Grundbucheintrag
Eine Änderung der Grundpfandverschreibung bedarf zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung des neuen Pfandvertrages und der Eintragung ins Grundbuch
Person des Gläubiger von Irrelevanz
Ob bei der Änderung der Gläubiger bleibt oder, ob es sich um einen anderen Gläubiger handelt, ist für das Änderungsvorhaben irrelevant
Weiterführende Informationen
Hypothekarobligation auf den Inhaber
Anleihenstitel mit Grundpfandrecht
Judikatur
ZR 79 Nr. 117 S. 250
BJM 1984 S. 283 Ziffer 11
Lehre
Siehe Literaturverzeichnis zur Grundpfandverschreibung
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