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Grundpfandrecht

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Sicherung beliebiger Forderungen

Erstellungsdatum:
23.12.2013
Aktualisiert:
09.11.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mit der Grundpfandverschreibung können beliebige Forderungen gesichert werden: 

  • Gesetzliche Grundlagen
    • ZGB 824 Abs. 1 + ZGB 825 Abs. 1
  • Arten der sicherbaren Forderungen
    • Gegenwärtige Forderungen
    • Suspensiv- oder resolutiv-bedingte Forderungen
    • Mögliche Forderungen
    • Künftige Forderungen
    • Forderungen unbestimmten Betrages
    • Forderungen wechselnden Betrages
    • von (weiteren) Gegenleistungen abhängigen Forderungen
    • usw. 

Weiterführende Informationen

  • Hypothekarobligation auf den Inhaber
    • Anleihenstitel mit Grundpfandrecht
  • Judikatur
    • BGE 108 II 47
    • BGE 106 II 263 (betreffend Fahrnispfandrechte)
  • Lehre
    • Siehe Literaturverzeichnis zur Grundpfandverschreibung
  • Links

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