Da mit dem Schuldbrief der Verkehrstitel auf ein Grundpfandrecht in Umlauf gesetzt werden soll, dürfen in Bezug auf Bestand von Schuldbrief und Pfandrecht keinerlei Unsicherheiten entstehen:
Regelfall
Bedingungen und Gegenleistungsvorbehalte sind beim Schuldbrief unzulässig
Nur bestehende Forderungen
Für die Sicherung unsicherer, beliebiger oder künftiger Forderungen ist daher die Grundpfandrechtsart der Grundpfandverschreibung zu verwenden
Nur eindeutig bestimmte und klare Forderungen
Die Sicherung bloss möglicher oder unbestimmter bzw. künftiger Forderungen hat über eine Grundpfandverschreibung zu erfolgen
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.