Nutzungs- und Verwaltungsordnung
Die Parteien können die Nutzung und Verwaltung des Miteigentumsobjektes institutionalisieren, durch eine Nutzungs- und Verwaltungsordnung: Gesetzliche Grundlage ZGB Rechtsnatur Dispositiver Regelung Ausnahme Zwingende Bestimmungen über... weiterlesen