Geschädigter
Urkundendelikte schützen vorrangig die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs mit Urkunden, das öffentliche Vertrauen in den Urkundenbeweis und damit ein Rechtsgut der Allgemeinheit. Aber nicht... weiterlesen
Urkundendelikte schützen vorrangig die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs mit Urkunden, das öffentliche Vertrauen in den Urkundenbeweis und damit ein Rechtsgut der Allgemeinheit. Aber nicht... weiterlesen
Es entspricht dem Rechtsstaatsgebot, dass dem Beschuldigten die Möglichkeit eingeräumt wird, sich gegen einen Deliktsvorwurf zu wehren und damit auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss... weiterlesen
Für das Strafverfahren gelten folgende Verfahrensgrundsätze, die von den Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten im Umgang mit Beschuldigten zwingend zu beachten sind (StPO 3 – 11): Achtung... weiterlesen
Informationen zum gerichtlichen Verfahren bei Urkundendelikten: » Verfahrensgrundsätze » Beschuldigter » Geschädigter » Adhäsionsklage » Gefälschte Urkunden im Zivilprozess » Gefälschte Urkunden im Stafprozess »... weiterlesen
Mit Eintritt der Verjährung sind die Verfolgung der Straftat und die Anordnung weiterer Massnahmen ausgeschlossen. Bei den Urkundendelikten gelten je nach Straftat unterschiedliche Verjährungsfristen (StGB... weiterlesen
Begriff Nicht nur natürliche Personen, sondern auf Unternehmungen können strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. In der Wirtschaft wird dies kaum zur Kenntnis genommen, obwohl im... weiterlesen
Begriff Urkundenfälschung im Amt liegt vor, wenn ein Beamter oder eine Personen öffentlichen Glaubens im Rahmen seiner Amtshandlung entweder eine Urkundenfälschung oder eine Falschbeurkundung begeht.... weiterlesen
Begriff Unterdrückung von Urkunden (oder Urkundenunterdrückung) bedeutet das Verunmöglichen der Beweisführung durch Urkunden, um sich damit einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen. Gesetzliche Grundlage Art. 254... weiterlesen
Begriff Bei der Erschleichung einer falschen Beurkundung erreicht der Täter durch Täuschung, dass ein Beamter oder eine Person öffentlichen Glaubens eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig... weiterlesen
Begriff Der Fälschung von Ausweisen macht sich strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem andern das Fortkommen zu erleichtern, Ausweisschriften besonderer Art fälscht oder... weiterlesen
Begriff Dieser Tatbestand sanktioniert den Gebrauch eine in strafbarer Weise hergestellten unechten oder unwahren Urkunde zu Täuschungszwecken. Gesetzliche Grundlage Art. 251, Ziff. 1 Abs. 2... weiterlesen
Begriff Falschbeurkundung bedeutet, dass der Täter einer echten Urkunde einen unwahren Inhalt verleiht. Gesetzliche Grundlage Art. 251 StGB, Ziff. 1 Abs. 1 Art. 251 StGB... weiterlesen
Begriff Urkundenfälschung bedeutet das Herstellen einer unechten Urkunde. Gesetzliche Grundlage Art. 251 StGB, Ziff. 1 Abs. 1 Art. 251 StGB Urkundenfälschung 1. Wer in der Absicht,... weiterlesen
Nicht jedes Schriftstück stellt eine strafrechtlich relevante Urkunde dar. Eines Urkundendelikts macht sich nur strafbar, wenn eine Urkunde strafrechtlichen Urkundencharakter aufweist. Eine Urkunde im strafrechtlich... weiterlesen
Schrifturkunde Als Schrifturkunde gilt jedes Schriftstück, das eine verständliche Erklärung verkörpert und zumindest für einen bestimmten Personenkreis als unmittelbar lesbares und verständliches System von Symbolen... weiterlesen
Legaldefinition Art. 110 StGB 4 Urkunden sind Schriften, die bestimmt und geeignet sind, oder Zeichen, die bestimmt sind, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Die... weiterlesen
Die Straftatbestände der Urkundendelikte bezwecken den Schutz des Vertrauens und der Zuverlässigkeit, welche einer Urkunde als Beweismittel im Rechtsverkehr entgegen gebracht wird. Geschützt wird damit... weiterlesen
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Unwahre Angaben über kaufmännische Gewerbe (StGB 152) Der Täter erstattet in leitender Position einer Unternehmung in öffentlichen Mitteilungen, Berichten oder Vorlagen an die Gesellschafter unwahre... weiterlesen
Art. 110 StGB, Abs. 4 4 Urkunden sind Schriften, die bestimmt und geeignet sind, oder Zeichen, die bestimmt sind, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen.... weiterlesen