BGE 6B.812/2010 | Fiktive Rechnungen als Urkunde bejaht: Frei erfundene Rechnungen waren Teil der Buchhaltung, um die Überschuldung einer Gesellschaft zu vertuschen. |
BGE 6B.199/2011 | Keine Urkundenfälschung im bankinternen Verkehr: Durch einen Bankangestellten erfundene Auftragserteilungen durch Kunden betreffen nur bankinterne Abläufe, nicht den externen Geschäftsverkehr. |
BGE 6B.382/2011 | Keine Falschbeurkundung bei beglaubigtem Lohnausweis: Auch ein notariell beglaubigter Lohnausweis stellt keine Urkunde dar, da die Beglaubigung nur die Echtheit der Unterschrift, nicht jedoch auf die Wahrheit des Inhalts des Lohnausweises bezeugt |
BGE 6B.143/2011 | Urkundenfälschung durch Computercollage und Farb-Scan bejaht |
BGE 6B.26/2012 | Privatklägerschaft bei Urkundendelikten möglich, da neben dem zu schützenden Rechtsgut der Allgemeinheit auch private (wirtschaftliche) Interessen tangiert sein können. |
BGE 6B.130/2012 | E-Mails mit oder ohne Signatur stellen Urkunden und deren inhaltliche Abänderung eine Urkundenfälschung dar. |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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