Hersteller-Leasing
Definition Vertrag zwischen Hersteller (Leasingeber) und Abnehmer (Leasingnehmer) bezüglich Nutzung des Vertragsgegenstandes (= Zwei-Parteien-Verhältnis) Zulässigkeit Ja, aber umstritten Ein Teil der Lehre erachtet ein Drei-Parteien-Verhältnis... weiterlesen