BHB-Rechtsnatur
Das Bauherrenberatungs-Verhältnis mit den Beratungs-, Leitungs-, Überwachungs- und Zahlungsmanagement-Funktionen untersteht den Regeln des einfachen Auftrags (OR 394 ff.): Auftrag Der Bauherrenberater ist nur – aber... weiterlesen
Das Bauherrenberatungs-Verhältnis mit den Beratungs-, Leitungs-, Überwachungs- und Zahlungsmanagement-Funktionen untersteht den Regeln des einfachen Auftrags (OR 394 ff.): Auftrag Der Bauherrenberater ist nur – aber... weiterlesen
Die typischen Aufgaben des „Bauherrenberaters“ (BHB) bzw. gelegentlich auch „Bauherrenvertreters„ sind: Beratungsfunktion Definition = Beratung des Bauherrn im Hinblick auf die Planung und Ausführung seines... weiterlesen
Der Bauherrenberater (BHB) ist folgenden Funktionen anzutreffen: Bauherrenberater Stabsfunktion Der Bauherrenberater nimmt die „externe Stabsfunktion“ wahr Funktionsumfang Die Bauherrenberater-Funktionen sind limitiert Analyse Beratung des Bauherrn... weiterlesen
Keine Doppelmandatierung Bei der Mandatierung eines Architekten (Planers) prüft der Bauherr mit Vorteil, ob die zu vergebenden Bauherrenberaterleistungen nicht bereits in den Grundleistungen des Architekten... weiterlesen
OR 394 ff. (einfacher Auftrag) Weiterführende Informationen Grundlagen einfacher Auftrag... weiterlesen
BHB-Einleitung Der Architekt (Planer) kann vom Bauherrn auch mit der Beratung und Vertretung gegenüber den am Bau beteiligten Personen wie Architekt, Fachplaner, Unternehmer bzw. General-... weiterlesen
Für den Bauleiter gelten die gleichen Haftungsregeln wie für den Architekten: Architekten-Haftung Stehen mehrere am Bau Beteiligte im Haftungsfokus, was das regelmässige Hauptproblem des Bauleiters... weiterlesen
Es gelten grundsätzlich die Regeln der Architektenvollmacht, namentlich für Erteilung, Kundgabe durch den Bauherrn, Umfang und Überschreitung sowie Ausbleiben der nachträglichen Genehmigung: Exkurs: Architektenvollmacht Der... weiterlesen
Wie den Architekten (Planer) bzw. jeden Beauftragten folgende Pflichten: Allgemeine Aufgaben Informationspflicht = Pflicht des Bauleiters, den Bauherrn über alle Vorgänge zu informieren, die für... weiterlesen
Wie hievor erwähnt, wird nur selten die Aufgabe des Bauleiters mit einem Pflichtenheft umschrieben. Ohne expliziten Leistungsbeschrieb wird folgende Funktion angenommen: Alle Aufgaben, die notwendig,... weiterlesen
Nach herrschender Rechtsprechung haben die Bauleiter-Leistungen einen auftragsrechtlichen Charakter (OR 394 ff.). Selbst im Falle eines Gesamtvertrages, welcher sowohl Leistungen mit werkvertraglichem Charakter (v.a. Planung),... weiterlesen
Zum letzten Leistungsgegenstand des Bauleiters zählt die Leitung der Garantiearbeiten: Massgeblichkeit primär Vertrag subsidiär OR bei Übernahme Art. 4.52 SIA-Ordnung 102 Leitung der Garantiearbeiten Mängelaufnahme... weiterlesen
Zur Ablieferung gehört auch die Inbetriebnahme des (Bau-)Werks: Massgeblichkeit primär Vertrag subsidiär OR bei Übernahme Art. 4.52 SIA-Ordnung 102 Art. 3.41, 3.43 und 3.51 SIA-Ordnung... weiterlesen
Protokoll- und Berichtswesen / Baujournal Massgeblichkeit primär Vertrag subsidiär OR bei Übernahme Art. 4.52 SIA-Ordnung 102 Baujournal zu jeder Bauwerkherstellung gehört ein Baujournal Berichte Periodische... weiterlesen
Die „Bauleitung im engeren Sinne (i.e.S.) umfasst die gemeinhin bekannten Bauleitungsaufgaben, namentlich auf der Baustelle, hinsichtlich des Hoch- und Tiefbaus: Kontroll- und Überwachungsfunktionen Massgeblichkeit primär... weiterlesen
Der Bauleiter muss unter dem Titel „Gestalterische Bauleitung“ (Art. 4.51 SIA-Ordnung 102) die Bemusterung veranlassen und hat kurz vor finaler Ausführung der jeweiligen Arbeitsgattungen die... weiterlesen
Gestalterische Bauleitung Bauleitung i.e.S. Bauwerks-Dokumentation Inbetriebnahme-Leitung Garantiearbeiten-Leitung... weiterlesen
In der Baupraxis werden folgende Arten Bauleiter unterschieden: Gesamtbauleiter = Der Architekt (Planer) bzw. Ingenieur koordiniert als Gesamtbauleiter die grundlegenden Koordinations- und Führungsaufgaben für die... weiterlesen
Jedes werdende Bauwerk benötigt einen Bauleiter. Daher kommt dem Bauleiter bei der Bauwerkserstellung stets eine besondere Bedeutung zu. Weil bei jeder Bauwerkserstellung die Bauleitung benötigt... weiterlesen
Der Auftrag ist ein zweiseitiger Schuldvertrag gesetzlicher Vertragstypus Weiterführende Informationen Rechtsnatur... weiterlesen