Vergleichsvereinbarung vor Friedensrichter: Vollstreckungsgegenstand
ZPO 335 ff. Wird beim Friedensrichter ein Vergleich geschlossen, sollten Unklarheiten und unpräzise Formulierungen im Vergleichstext vermieden werden, hat doch der Vollstreckungsrichter eine begrenzte Auslegungskompetenz.... weiterlesen