Parteientschädigung: Höhe der Parteientschädigung ist nur auf Willkür prüfbar
Präzisierung der Rechtsprechung „Die ermessensweise Schätzung der zuzusprechenden Parteientschädigung bildet eine Sachverhaltsfrage. Sie kann von der Beschwerdeinstanz deshalb nur auf Willkür überprüft werden.“ Quelle Obergericht... weiterlesen