Nivalion AG: Neuer Prozessfinanzierer?
Geschäftsführer von Jura Plus AG zu Nivalion AG? Der langjährige Geschäftsführer der Jura Plus AG, RA lic.iur. Marcel Wegmüller, hat vor Jahresende die Gesellschaft verlassen... weiterlesen
Geschäftsführer von Jura Plus AG zu Nivalion AG? Der langjährige Geschäftsführer der Jura Plus AG, RA lic.iur. Marcel Wegmüller, hat vor Jahresende die Gesellschaft verlassen... weiterlesen
Ist dem Gläubiger die provisorische Rechtsöffnung erteilt worden, kann der unterlegene Schuldner noch versuchen, die Fortsetzung der Betreibung mit der Aberkennungsklage abzuwenden (SchKG 83 Abs.... weiterlesen
BV 30 Abs. 1 Im Falle von Änderungen im einmal besetzten Spruchkörper ist es die Aufgabe des Gerichts, die Parteien auf die beabsichtigte Auswechslung von... weiterlesen
Grundsatz Als Empfänger der vom unentgeltlichen Rechtsbeistand erbrachten Leistung gilt der Staat (MWSTG 3 lit. e + MWSTG 8 Abs. 1) Auslandwohnsitz des Mandanten, dem... weiterlesen
BV 29 Abs. 2, BV 53 Abs. 1 und BV 317 Abs. 2 i.V.m. ZPO 227 Abs. 1 Erweitert eine Partei nach Berufungserhebung mit einer... weiterlesen
Nachfolgend finden Sie ein Musterformular einer Schlichtungsverzichtserklärung zum Download: Schlichtungsverzichtserklärung... weiterlesen
Checkliste: «Ablauf Schlichtungsverfahren» Diagramm: Ablauf Schlichtugnsverfahren (PDF) Checkliste: «Schlichterfokus» Der Friedensrichter hat für die Schlichtung folgendes ins Kalkül zu ziehen: Verhandlungsziel Vermeidung Gerichtsverfahren Streitbeilegung Schlichteranforderungen... weiterlesen
Sind beide Parteien einverstanden, kann das Schlichtungsverfahren sistiert werden (z.B. zur Führung aussergerichtlicher Vergleichsgespräche) (ZPO 126). Ebenso kann es zur Durchführung einer Mediation sistiert werden... weiterlesen
Die Schlichtungsbehörde ist für den Erlass von vorsorglichen Massnahmen sachlich nicht zuständig. Vor und während des Schlichtungsverfahrens (resp. bis zur Klageanhebung beim zuständigen Gericht) sind... weiterlesen
Will eine Partei im Fall ihres Unterliegens eine Drittperson belangen oder befürchtet Ansprüche dieser Drittperson, kann sie dieser bereits im Schlichtungsverfahren den Streit verkünden (ZPO... weiterlesen
Forderungen können unter bestimmten Voraussetzungen verrechnet werden (OR 120 ff.). Erklärt der Beklagte die Verrechnung, verlangt er nichts vom Kläger, sondern macht nur das Erlöschen... weiterlesen
Eine Widerklage kann bereits im Schlichtungsverfahren angehoben werden (ZPO 209 Abs. 2 lit. b). Klage des Beklagten (und Widerklägers) gegen den Kläger (und Widerbeklagten) Die... weiterlesen
Einleitung Können sich die Parteien vor Friedensrichter nicht einigen und hält die klagende Partei an ihrer Anspruchs-Geltendmachung fest, wird die sog. „Klagebewilligung“ zum Thema: Grundsatz... weiterlesen
Einleitung Jedes Schlichtungsverfahren hat zu einem Ende zu kommen und abgeschlossen zu werden. Nachfolgend sind einerseits die verschiedenen Abschlussvarianten darzulegen und andererseits auf die wichtigsten... weiterlesen
Es besteht der Grundsatz des flexiblen Verfahrensabschlusses. Die Gesamtdauer des Schlichtungsverfahrens ist auf eine Zeitdauer von längstens 12 Monate begrenzt (vgl. ZPO 203 Abs. 4)... weiterlesen
Bleibt der Kläger der Schlichtungsverhandlung unentschuldigt fern, gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen und das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO). Bleibt... weiterlesen
Die Ausführungen der Parteien gelten als vertraulich und können grundsätzlich später im Erkenntnisverfahren nicht verwendet werden (Art. 205 ZPO). Dies ermöglicht den Parteien, die Streitsache... weiterlesen
Die Parteien müssen grundsätzlich persönlich zur Schlichtungsverhandlung erscheinen. Sie können sich durch einen Rechtsbeistand begleiten lassen. Ein persönliches Erscheinen ist dennoch erforderlich. Nicht persönlich erscheinen... weiterlesen
Im Schlichtungsverfahren sind die Beweismittel beschränkt (ZPO 203 Abs. 2): Urkunden Augenschein Weitere Beweismittel werden nur abgenommen, wenn dadurch das Verfahren nicht wesentlich verzögert wird.... weiterlesen
Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist mündlich. Die Schlichtungsbehörde lädt nach Erhalt des Schlichtungsbegehrens die Parteien zur mündlichen Schlichtungsverhandlung vor (Art. 203 ZPO). Die Verhandlung... weiterlesen