Folgendes Schema soll den Ablauf eines Zivilprozesses anhand eines Beispiels verdeutlichen:
Prozessphase | Thema | Beispiel |
---|---|---|
1. Haupt-verfahren | Formulierung der Rechtsbegehren und Behauptung von Tatsachen durch die Parteien |
Kläger: „Der Beklagte hat bei mir ein Klavier für CHF 50’000 gekauft. Er hätte am 01.01.01 bezahlen sollen. Das Geld habe ich nie erhalten. Das Gericht soll ihn zur Zahlung verpflichten.“ Beklagter: „Mit dem Kläger habe ich weder einen Kaufvertrag geschlossen, noch habe ich von Ihm ein Klavier geliefert bekommen. Die Klage ist abzuweisen.“ |
2. Beweis-verfahren | Ermittlung der Tatsachen |
|
3. Entscheid |
Rechtliche Beurteilung der Tatsachen |
Muss der Beklagte den Kaufpreis bezahlen, wenn er mit dem Kläger einen Kaufvertrag abgeschlossen hat und ihm das Klavier tatsächlich geliefert wurde? Antwort: Art. 184 OR → Ja! |
Literatur
- Richterliche Fragepflicht bei Laienpartei
- ZK ZPO-SUTTER-SOMM/ GRIEDER, 3. Aufl,, 2016, N 11 + N 38 zu Art. 56 ZPO
- Behauptungen müssen in Klageschrift / Beilagenverweis nicht ausreichend
- KILLIAS LAURENT, Berner Kommentar ZPO, Art. 221 N 23 Spiegelstrich 4
- WILLISEGGER DANIEL, Basler Kommentar ZPO, Art. 221 N 27
- HAUK , Schulthess-Kommentar ZPO, Art. 247 N 34
Judikatur
- Richterliche Fragepflicht bei Laienpartei
- Obergericht des Kantons Zürich, Zivilkammer, 09.07.2019, Beschluss RU190033 O/U
- Behauptungen müssen in Klageschrift / Beilagenverweis nicht ausreichend
- Obergericht des Kantons Zürich, Zivilkammer, 08.08.2019, BeschlussPF190021 O/U
- BGE 140 III 315 ff.
- BGer 4A_84/2007, 2.1.2 am Ende
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