Haftpflicht- und Versicherungsrecht

11 Kommentierungen

ALPRSU

Das Haftpflichtrecht umfasst die Gesamtheit aller Normen, die die Ersatzpflicht aus ausservertraglicher Schädigung Dritter regeln. Das Versicherungsrecht ist die Rechtsmaterie, die die Beziehungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmern bzw. Versicherten regelt und die Versicherungsaufsicht bestimmt, wobei unterschieden wird in Privatversicherungen (Haftpflichtversicherung, Diebstahlversicherung, Motofahrzeughaftpflichtversicherung, Lebensversicherung usw.) und Sozialversicherungen (Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Mutterschaftsversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Altersvorsorge etc.).

Das Haftpflicht- und Versicherungsrecht beschlägt die Schädigung von Dritten und deren Schadensdeckung (Herstellung des vormaligen Vermögensstandes), wobei natürlich beim potentiellen Schädiger vorauslaufend Versicherungsverträge geschlossen worden sein müssen, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zu prüfen waren, Prämienverhandlungen zu führen waren und im Schadenfall die Schadenanzeige einzureichen ist oder die Abwehrleistungen des Versicherers zu erbringen sind, ganz im Gegensatz zum Geschädigten, der, sofern und soweit er, wie bei der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung einen direkten Deckungsanspruch hat, seine Ansprüche beim Versicherer und / oder Schädiger geltend machen will.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.