Die Auftragsbestätigung (auch: Bestätigungsschreiben) legt die mündliche Vereinbarung unter Abwesenden schriftlich nieder und wird dem Besteller zugestellt.
Die wichtigsten Aspekte des Bestätigungsschreibens (Auftragsbestätigung)
- Begriff
- Auftragsbestätigungs-Ziele
- Auftragsbestätigungs-Erscheinungsformen
- Auftragsbestätigungs-Verbreitung
- Auftragsbestätigung + Konstitutive Wirkung?
- Auftragsbestätigung-Inhalt
- Kombination Auftragsbestätigung + AGB
- Falschwiedergabe
- Vertragsuntreue des Auftragsbestätigung-Adressaten
- Auftragsbestätigung + gerichtliche Geltendmachung
Begriff
- Schreiben an Besteller, in welchem die mündliche Vereinbarung bestätigt wird
Auftragsbestätigungs-Ziele
- Rationalisierungszweck
- Beweissicherungszweck
Auftragsbestätigungs-Erscheinungsformen
- vorformulierte, standardisierte Bestätigungsschreiben
- Individual-Bestätigungsschreiben
Auftragsbestätigungs-Verbreitung
- beim Vertragsschluss unter Abwesenden
- bei bestimmten Rechtsgeschäften wie dem Verkauf von Gattungswaren
Auftragsbestätigung + Konstitutive Wirkung?
- Grundsatz: Unrichtige Bestätigung ändert Rechtslage nicht
- Ausnahme: Rechtserzeugende Kraft bei Widerspruchslosigkeit / Konstitutive Wirkung des Inhalts bei Stillschweigen
Auftragsbestätigung-Inhalt
- objektiv-wesentliche Vertragselemente
- subjektiv-wesentliche Vertragselemente
- Bedingungen, die für eine Partei so wesentlich sind, dass sie ohne diese den Vertrag nicht schliessen würde
Kombination Auftragsbestätigung + AGB
- vorseitig: AB
- rückseitig; AGB / Geltung nur durch Uebernahme
Falschwiedergabe
- Bestätigung eines nicht geschlossenen Vertrages
- Bestätigung eines von der mündlichen Vereinbarung abweichenden Vertragsinhalts
- Anderslautende Wiedergabe
- Weglassung von Vereinbartem
- Wiedergabe von Nichtvereinbartem (zB AGB)
Vertragsuntreue des Auftragsbestätigung-Adressaten
- Inhaltsbestreitung
- Zugangsbestreitung
Auftragsbestätigung + gerichtliche Geltendmachung
- AB-Absender trägt Behauptungs- und Beweislast für den Verkauf resp. den AB-Zugang
- AB-Absender trägt die Folgen einer allf. Beweislosigkeit
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.