Die Beiträge auf das in einem Betrieb erzielten Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit sind zu entrichten vom (AHVV 20 I):
- Eigentümer
- bei Pacht vom Pächter
- bei Nutzniessung vom Nutzniesser
Zweifelsfälle
In Zweifelsfällen hat derjenige die Beiträge zu entrichten (AHVV 20 I Satz 2),
- der für das entsprechende Einkommen steuerpflichtig ist
- oder wenn dafür keine Steuerpflicht besteht, derjenige der den Betrieb auf eigene Rechnung führt
Kollektiv- und Kommanditgesellschafter
Teilhaber von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften haben die Beiträge von ihrem Anteil am Einkommen zu entrichten (AHVV 20 III).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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