Dem sog. „Anmerkungsgrundstück“ (auch: Anmerkungsparzelle) fehlt die Selbständigkeit. Die Grundbuchpraxis zwei Gegenstände von „subjektiv-dinglicher Verbindung“:
Subjektiv-dingliches Miteigentum (unselbständiges Miteigentum)
- Definition
- Jeder Anteil an der Miteigentumsliegenschaft (= „Anmerkungsparzelle“) ist mit einem andern Grundstück (=„herrschendes Grundstück“) untrennbar verbunden (= „subjektiv-dingliches Miteigentum“; auch: unselbständiges Miteigentum), so dass diese das Schicksal je ihres Hauptgrundstücks teilen und nicht als Sachwerte des Rechtsverkehrs gelten
- Anwendungsfälle
- Miteigentum an privatem Anstösser-Erschliessungsweg
- Miteigentum an Kanalisationsleitung
- Miteigentum an Infrastrukturanlage
- Zentrale Heizanlage oder Blockheizkraftwerk
- Unterniveaugarage (Stockwerkeigentumsüberbauung oder Arealüberbauung usw.)
- Miteigentum an gemeinschaftlichen Einrichtungen beim StWE
- Versammlungsraum
- Hauswartwohnung
- o.ä.
- Veräusserung des Hauptgrundstücks
- Subjektiv-dinglich verbundener Miteigentumsanteil wird mit dem Hauptgrundstück veräussert
- Keine separate Veräusserung des angemerkten Miteigentumsanteils möglich
- Verpfändung des Hauptgrundstücks
- Subjektiv-dinglich verbundener Miteigentumsanteil wird mit dem Hauptgrundstück veräussert
- Keine separate Veräusserung des angemerkten Miteigentumsanteils möglich
- Aufhebungsausschluss
- Hat das Mieteigentumsgrundstück eine dauernden Zweckverfolgung zum Gegenstand, ist die Aufhebung des Miteigentums ausgeschlossen (vgl. ZGB 650)
- Miteigentümervorkaufsrecht
- Ausschluss des Miteigentümervorkaufsrechts (ZGB 682 Abs. 1)
- Weitere Detailinformationen
Subjektiv-dingliches Alleineigentum (selten)
- Definition
- Alleineigentum einer Anmerkungsparzelle, die untrennbar das Schicksal des dienenden Hauptgrundstückes verbunden ist
- Anwendungsfälle
- (Alleineigentums-)Parzelle mit Infrastrukturanlage wie Heizkraftwerk oder Unterniveaugarage etc.
- Gefangenes Grundstück
- Veräusserung des Hauptgrundstücks
- Anmerkungsparzelle wird mit dem Hauptgrundstück veräussert
- Keine separate Veräusserung der Anmerkungsparzelle möglich
- Verpfändung des Hauptgrundstücks
- Anmerkungsparzelle wird mit dem Hauptgrundstück veräussert
- Keine separate Verpfändung der Anmerkungsparzelle möglich
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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