Einleitung
Erfahrungsgemäss denken die Architekten bei ihren Projektentwürfen und Ausnützungsoptimierungen nicht an die rechtliche Einordnung ihrer Konzepte.
Dabei sind stets folgende Fungibilisierungs-Bedürfnisse zu beachten:
- Vermögensrechte
- Veräusserung
- Belastung mit Grundpfandrechten (Refinanzierung), aber auch mit Nutzniessung und Wohnrecht
- Nutzung
- Kostenverteilung und Tragung / Beiträge
- Erhebung der einzelnen Kostenaspekte
- Verursachergerechte Umlage
- Mitwirkungsrechte des Berechtigten in der Gemeinschaft
- Stockwerkeigentümergemeinschaft
- Miteigentümergemeinschaft
Kreative Verwendung verschiedener Typ gemeinschaftlichen Eigentums
Von den Rechtsanwälten, Notaren und Grundbuchverwaltern dürfen dann organisatorisch kreativ wirken. Sie können dann einzig, aber immerhin auf den ganzen „Setzkasten“ der Institute des gemeinschaftlichen Eigentums, die sachlich, quantitativ, qualitativ und temporal ein Splitting erlauben, zurückgreifen:
- Gesamteigentum
- Gewöhnliches Miteigentum
- Stockwerkeigentum
- Sonderrecht
- Ausschliessliches Benützungsrecht
- Benützungs- und Verwaltungsreglement
- Baurecht
- Gewöhnliches Baurecht
- Selbständiges und dauerndes Recht
- Überbaurecht
- Andere Personal- und Grunddienstbarkeiten
Nicht selten sind Kombinationen anzutreffen (zB Heizzentrale, Autoeinstellhalle o.ä. einer Grossüberbauung, errichtet im Baurecht zu Lasten der Liegenschaft einer StWEG, für deren Verknüpfung je nach baulichen oder nutzungsmässigen Voraussetzungen unterschiedliche Sachenrechtsinstitute zum Einsatz gelangen).
Alleineigentum kommt dann nur beim Enderwerber als einzelner Berechtigter eines Teilrechts vor.
Weiterführende Informationen
- Gesamteigentum
- Arten von Miteigentum
- Baurechte
- Timesharing von (Ferien-)Immobilien
- Manchmal bereitet die rechtliche Einordnung baulicher Begebenheiten in die Sachenrechtsinstitute erhebliche Schwierigkeiten und führt zu hitzigen Dogmenstreits unter den Rechtsgelehrten. Klassisches Beispiel ist die sog. „Perronplatten-Diskussion beim Hauptbahnhof in Bern, wo über die Geleise eine Platte für den Postauto-Busbahnhof, mit seinerseits Bauten, erstellt wurde