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Miteigentum

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Unselbständiges Miteigentum

Rechtsgebiet:
Miteigentum
Stichworte:
Miteigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beim unselbständigen Miteigentum ist jeder Anteil an der Miteigentums-Liegenschaft (oft bezeichnet als „Anmerkungsparzelle“) mit einem anderen Grundstück (Hauptgrundstück, auch „herrschendes Grundstück“) untrennbar verbunden (= Subjektiv-dingliches Miteigentum). Der Miteigentümer erhält durch die subjektiv-dingliche Verbindung ein Realrecht vermittelt. Die Anteile an der Miteigentumsparzelle teilen das Schicksal je ihres Hauptgrundstücks und sind daher keine Sachwerte des Rechtsverkehrs.

1. Gesetzliche Vermutung von unselbständigem Eigentum

  • Anwendungsfälle
    • Miteigentum an Grenzvorrichtungen wie Grenzmauern, Grenzzäune, Hecken und Sichtschutzwände [vgl. ZGB 670]
    • Grenzvorrichtungen

2. Vertraglich unselbständiges Miteigentum an Grundstücken

  • Anwendungsfälle
    • Miteigentum an privaten Erschliessungswegen der Anstösser
    • Miteigentum an Kanalisationsleitung [vgl. BGE 111 II 26 ff.]
    • Miteigentum an Zentralen Heizanlagen, Blockheizkraftwerken und Fernheizwerken o.ä.
    • Miteigentum an Benützungsrechten einer Unterniveau-Garage bei i.d.R. Stockwerkeigentums-Ueberbauungen
  • Grundbuchliche Behandlung
    • Eigentümerspalte des Miteigentumsgrundstücks zB GB-Blatt Nr.9999
      • „Jeweiliger Eigentümer des Grundstücks GB-Blatt Nr. 9998“
      • „Jeweiliger Eigentümer des Grundstücks GB-Blatt Nr. 9997“
      • „Jeweiliger Eigentümer des Grundstücks GB-Blatt Nr. 9996“
      • „Jeweiliger Eigentümer des Grundstücks GB-Blatt Nr. 9995“
    • Anmerkungsspalte des Hauptgrundstücks zB GB-Blatt Nr. 9998
      • Miteigentümer zu ¼ an GB-Blatt Nr. 9999
  • Veräusserung des Hauptgrundstücks
    • mit dem Hauptgrundstück
    • keine separate Veräusserung möglich
  • Verpfändung des Hauptgrundstücks
    • mit dem Hauptgrundstück
    • keine separate Verpfändung möglich
  • Miteigentümervorkaufsrecht
    • ausgeschlossen [vgl. ZGB 682 Abs. 1]
  • Aufhebungsausschluss
    • Sofern und soweit das unselbständige Miteigentum der dauernden Zweckverfolgung dient, ist die ME-Aufhebung ausgeschlossen [vgl. ZGB 650]

Weiterführende Informationen

SCHNEIDER BENNO, Probleme des subjektiv-dinglichen Miteigentums, in: ZBGR 1976, S. 1 ff.

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