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Ausnützungsrevers

Rechtsgebiet:
Anmerkung
Stichworte:
Anmerkung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anmerkungstatbestand

  • Ausnützungs-Revers

Grundlage

Ausgangslage

  • Massgebliche Grundfläche des Baugrundstücks ist für das betreffende Bauvorhaben nicht ausreichend
  • „Beizug zusätzlicher Grundfläche“ von noch unternutzten Grundstücken (= sog. „Ausnützungstransfer“)
  • Baurechtlicher Entscheid mit Auflage einer Anmerkung im Grundbuch

Anmerkungsmotiv

  • Orientierung

Ziele / Wirkungen

  • Bösgläubigmachung Dritter (Erwerber, Grundpfandgläubiger und weiterer Personen)

Besonderes

  • Zulässigkeitsschranken
    • Ausnützungsübertragung nur von Grundstücken im Nahbereich zulässig
    • Keine Übertragung über die Zonengrenzen hinweg
    • Vgl. hiezu BEZ 1983 Nr. 30, BGE 109 Ia 188 f.
  • Anmerkung
    • bei beiden Grundstücken, d.h. beim bisher unternutzten und beim Ausnützung beziehenden Grundstück
  • Bedeutung
    • Bei Ausnahmebewilligungen oder Ausnützungstransfers anzutreffen
    • Von besonderer planungstechnischer und wirtschaftlicher Tragweite
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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