LAWINFO

Anmerkung

QR Code

Ausnützungsrevers

Rechtsgebiet:
Anmerkung
Stichworte:
Anmerkung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anmerkungstatbestand

  • Ausnützungs-Revers

Grundlage

Ausgangslage

  • Massgebliche Grundfläche des Baugrundstücks ist für das betreffende Bauvorhaben nicht ausreichend
  • „Beizug zusätzlicher Grundfläche“ von noch unternutzten Grundstücken (= sog. „Ausnützungstransfer“)
  • Baurechtlicher Entscheid mit Auflage einer Anmerkung im Grundbuch

Anmerkungsmotiv

  • Orientierung

Ziele / Wirkungen

  • Bösgläubigmachung Dritter (Erwerber, Grundpfandgläubiger und weiterer Personen)

Besonderes

  • Zulässigkeitsschranken
    • Ausnützungsübertragung nur von Grundstücken im Nahbereich zulässig
    • Keine Übertragung über die Zonengrenzen hinweg
    • Vgl. hiezu BEZ 1983 Nr. 30, BGE 109 Ia 188 f.
  • Anmerkung
    • bei beiden Grundstücken, d.h. beim bisher unternutzten und beim Ausnützung beziehenden Grundstück
  • Bedeutung
    • Bei Ausnahmebewilligungen oder Ausnützungstransfers anzutreffen
    • Von besonderer planungstechnischer und wirtschaftlicher Tragweite

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.