Anmerkungstatbestand
- Nicht mehr nach dem Grundbuchrecht begründbare Rechte
Grundlage
- SchlTzZGB 45 (intertemporales Recht)
Ausgangslage
- Als nicht mehr begründungsfähige Rechte gelten:
- Eigentum an Bäumen auf fremden Boden
- Nutzungspfandrechte
- Tavernenrechte
- etc.
Anmerkungsmotiv
- Information des Dritten über das Bestehen eines dinglichen Rechts
Ziele / Wirkungen
- Der Dritte soll das Eigentum oder ein dingliches Recht am Grundstück nicht im Vertrauen erwerben, es bestünde das angemerkte Recht nicht mehr
Besonderes
- Weiterhin eintragungsfähige, aber nicht mehr neu begründbare Rechte können nicht angemerkt werden (zB ehehafte Wasserrecht an öffentlichen Gewässern
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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