Anmerkungstatbestand
- Anmerkung der Nutzungsart mit Bezug auf die Zweitwohnungsgesetzgebung
Grundlage
- ZWgVo 6 Abs. 2
Ausgangslage
- Baubewilligungsentscheid
- Anmerkungsvorbehalt
- Mitteilung an das örtlich zuständige Grundbuchamt
- Grundbuchanmeldung
Anmerkungsmotiv
- Information
Ziele / Wirkungen
- Anmerkung
- zu Lasten des betroffenen Grundstücks
- „Erstwohnung“ oder „qualifiziert touristische bewirtschaftete Wohnung
Besonderes
- regelmässige Überprüfung der Aktualität der Zweitwohnungsgesetzgebung
Weiterführende Informationen
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