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Arbeitgeberfürsorge

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Abgrenzung

Rechtsgebiet:
Arbeitgeberfürsorge
Stichworte:
Arbeitgeberfürsorge
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Abgrenzung: Arbeitgeberfürsoge vs. Arbeitnehmertreue

Arbeitgeberfürsorge

=   Pflicht des Arbeitgebers, für das Wohlergehen des Arbeitnehmers während der Arbeit zu sorgen.

Arbeitnehmertreue

=   Pflicht des Arbeitnehmers, die Interessen des Arbeitgebers zu wahren.

» Informationen zur Treuepflicht des Arbeitnehmers

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