In Lehre und Rechtsprechung ist es umstritten, ob der Arbeitnehmer einen Beschäftigungsanspruch besitzt.
Vom überwiegenden Teil der Lehre wird ein Beschäftigungsanspruch grundsätzlich verneint.
Fortkommensbeeinträchtigung
Die Nichtbeschäftigung eines Arbeitnehmers kann für diesen eine Beeinträchtigung seines beruflichen bzw. wirtschaftlichen Fortkommens bedeuten:
- Lizenzverlust
- Piloten
- Sportler
- Verlust des Publikumsinteresses
- (Kolumne-)Journalisten
- Künstler
- Verlust des Materienbezugs
- Forscher
- Wissenschafter
Für diese Arbeitnehmer stellt sich nach einem Mitarbeitergespräch betreffs Beschäftigung bei weiterer Nichtbeschäftigung die Frage nach einem Stellenwechsel.
Recht auf Weiterbildung?
Das Weitbildungsgesetz (WeBiG) basiert auf der Eigenverantwortung des Einzelnen. Der Arbeitgeber hat immerhin die Pflicht, die Weiterbildungsaktivitäten seiner Mitarbeiter zu begünstigen.
Bei umfangreicheren Weiterbildungsvorhaben stellen sich aller Regel folgende Fragen:
- Kostentragung der Weiterbildungskosten und Rückzahlungsverpflichtung, v.a. bei vorzeitiger Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Anrechnung an die Arbeitszeit in Sinne des ArG (ArGV 1 13 Abs. 4)
Literatur
- GEISER THOMAS, Weiterbildung im Arbeitsrecht, in: recht 2011, S. 118 ff.
- STÖCKLI JEAN-FRITZ, in: ArbR 2011, S. 117 ff.
Judikatur
- BGE 4A_558/2011 vom 27.03.2012
Weiterführende Informationen
- Gerechtfertigte fristlose Kündigung des Arbeitnehmers | bnlawyers.ch