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Arbeitgeberfürsorge

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Beschäftigungsanspruch

Rechtsgebiet:
Arbeitgeberfürsorge
Stichworte:
Arbeitgeberfürsorge
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In Lehre und Rechtsprechung ist es umstritten, ob der Arbeitnehmer einen Beschäftigungsanspruch besitzt.

Vom überwiegenden Teil der Lehre wird ein Beschäftigungsanspruch grundsätzlich verneint.

Fortkommensbeeinträchtigung

Die Nichtbeschäftigung eines Arbeitnehmers kann für diesen eine Beeinträchtigung seines beruflichen bzw. wirtschaftlichen Fortkommens bedeuten:

  • Lizenzverlust
    • Piloten
    • Sportler
  • Verlust des Publikumsinteresses
    • (Kolumne-)Journalisten
    • Künstler
  • Verlust des Materienbezugs
    • Forscher
    • Wissenschafter

Für diese Arbeitnehmer stellt sich nach einem Mitarbeitergespräch betreffs Beschäftigung bei weiterer Nichtbeschäftigung die Frage nach einem Stellenwechsel.

Recht auf Weiterbildung?

Das Weitbildungsgesetz (WeBiG) basiert auf der Eigenverantwortung des Einzelnen. Der Arbeitgeber hat immerhin die Pflicht, die Weiterbildungsaktivitäten seiner Mitarbeiter zu begünstigen.

Bei umfangreicheren Weiterbildungsvorhaben stellen sich aller Regel folgende Fragen:

  • Kostentragung der Weiterbildungskosten und Rückzahlungsverpflichtung, v.a. bei vorzeitiger Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Anrechnung an die Arbeitszeit in Sinne des ArG (ArGV 1 13 Abs. 4)

Literatur

  • GEISER THOMAS, Weiterbildung im Arbeitsrecht, in: recht 2011, S. 118 ff.
  • STÖCKLI JEAN-FRITZ, in: ArbR 2011, S. 117 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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