Checkliste für Arbeitgeber: Drohungen am Arbeitsplatz
Die Drohung ist Ausdruck der Intention, jemandem zu Schaden zuzufügen. Der drohende Arbeitnehmer will mit seiner Drohung Angst bei der Zielperson (und ihrem Umfeld) auslösen, um deren Verhalten so zu beeinflussen und so ihr Ziel zu erreichen.
Drohungen stellen psychosoziale Risiken dar und sind ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der bedrohten Person. Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten, die persönliche Integrität seiner Mitarbeiter zu schützen (vgl. OR 328, ArG 6 und „ArGV3“).
- Prävention
- Erlass einer Weisung zum Schutze der persönlichen Integrität der Mitarbeiter, welche klar postuliert, dass Drohungen nicht akzeptierte Verhalten sind
- Nennung von Konsequenzen oder Sanktionen bei Zuwiderhandlung?
- Vorgehensbeschreibung für den Bedrohungsfall?
- Vorgehensbeschreibung nach einem Vorfall?
- Sicherstellung, dass jeder Mitarbeiter die Weisung erhält
- Ausbildung und Instruktion der Vorgesetzten im Bedrohungsfalle eines Mitarbeiters
- Massnahmenplan für den Drohungs-Vorfall
- Erlass einer Weisung zum Schutze der persönlichen Integrität der Mitarbeiter, welche klar postuliert, dass Drohungen nicht akzeptierte Verhalten sind
- Betriebsstrukturen
- Ansprechperson für Bedrohungsfälle
- Ansprechperson mit Ausbildung und Kompetenzen?
- Information an die Arbeitnehmer über Meldestelle bzw. Koordinaten der Ansprechperson?
- Vorfall-Nachsorge
- Benachrichtigung der Polizeiorgane bzw. Schutz + Rettung
- Betreuung von Opfern
- Betreuung von Zeugen
- Information der Belegschaft
- Überprüfung der Information des Kantonalen Arbeitsinspektorats
- Arbeitszeugnis
- Prüfung der Vorfall-Erwähnung im Arbeitszeugnis
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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