LAWINFO

Arbeitsrechtliche Verwarnung

QR Code

Gesprächsvorbereitung

Rechtsgebiet:
Arbeitsrechtliche Verwarnung
Stichworte:
Verwarnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Agenda

  • Verwarnungsvoraussetzungen
  • Verwarnungsfälle
  • Verwarnungsvarianten
  • Gesprächsvorbereitung
  • Problemdefinition
  • Definition der Ziele
  • Definition der Konsequenzen
  • Verwarnungsgespräch
  • Uneinsicht
  • Form der Verwarnung
  • Inhalt der Verwarnung
  • Schranken der Verwarnung
  • Vollzug der Konsequenzen

Für die Durchführung eines heiklen Mitarbeitgesprächs muss durchdacht und gut vorbereitet sein:

  • zeitnaher Termin
  • ausgewählter Zeitpunkt
  • geeigneter Ort
  • Terminvorankündigung
    • Ankündigung Gesprächsgegenstand
    • Mitarbeiter genügend Zeit für Vorbereitung einräumen
  • Ablauf und Inhalt sorgfältig vorbereiten
    • Disposition (Agenda) erstellen
    • Problemdefinition
    • Definition der Ziele
    • Definition der Konsequenzen
  • Gespräch unter 4 Augen
  • sich genügend Zeit nehmen, als Zeichen des Interesses an einer Problemlösung
  • Dokumentierung
    • Gesprächspunkte
    • Gesprächsergebnis.

Das Mitarbeitergespräch ist so zu gestalten, dass es positiv und zielführend verläuft.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.