Agenda
- Verwarnungsvoraussetzungen
- Verwarnungsfälle
- Verwarnungsvarianten
- Gesprächsvorbereitung
- Problemdefinition
- Definition der Ziele
- Definition der Konsequenzen
- Verwarnungsgespräch
- Uneinsicht
- Form der Verwarnung
- Inhalt der Verwarnung
- Schranken der Verwarnung
- Vollzug der Konsequenzen
Jeder Verwarnung sind auch Schranken gesetzt.
Die Freiheit des Handelns findet ihr Grenzen dort, wo sie zu stark in die Freiheit des Andern, namentlich in Verfassungsrechte, eingreift bzw. wo Rechts- und Sittenwidrigkeit vorliegt.
Der Arbeitgeber sollte folgende Punkte beachten:
- Verfassungsmässige Rechte des Arbeitnehmers
- Rechtsgleichheit (BV 8)
- Willkürverbot
- Wahrung von Treu und Glauben (BV 9)
- Recht auf persönliche Freiheit (BV 10)
- Schutz der Privatsphäre (BV 13)
- Glaubens- und Gewissensfreiheit (BV 15)
- Persönlichkeitsschutz (ZGB 28)
- Datenschutz
Körperschmuck
Folgende Körperschmuck-Themen führen, wenn sie erst nach Ablauf der Probezeit zugelegt werden, zu Meinungsunterschieden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, vor allem bezüglich Personal im Dienstleistungssektor bzw. bei Fronteinsatz bzw. Kundenkontakt:
- Piercings an sichtbaren Körperstellen
- Tattoos, die nicht verdeckt werden können
- Frisuren
- Rastas
- Dreadlooks
- Irokesenschnitte
- Schrill gefärbte Haare
- Lange Haare (Arbeitssicherheit/ Arbeitgeberfürsorge: Gesundheitsschutz)
- Aufreizende Kleidung
- Rauchen am Arbeitsplatz
Rauchen
Rauchen am Arbeitsplatz (Passivrauchen der Arbeitskollegen; Arbeitgeberfürsorge: Gesundheitsschutz)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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