Agenda
- Verwarnungsvoraussetzungen
- Verwarnungsfälle
- Verwarnungsvarianten
- Gesprächsvorbereitung
- Problemdefinition
- Definition der Ziele
- Definition der Konsequenzen
- Verwarnungsgespräch
- Uneinsicht
- Form der Verwarnung
- Inhalt der Verwarnung
- Schranken der Verwarnung
- Vollzug der Konsequenzen
Jeder Verwarnung sind auch Schranken gesetzt.
Die Freiheit des Handelns findet ihr Grenzen dort, wo sie zu stark in die Freiheit des Andern, namentlich in Verfassungsrechte, eingreift bzw. wo Rechts- und Sittenwidrigkeit vorliegt.
Der Arbeitgeber sollte folgende Punkte beachten:
- Verfassungsmässige Rechte des Arbeitnehmers
- Rechtsgleichheit (BV 8)
- Willkürverbot
- Wahrung von Treu und Glauben (BV 9)
- Recht auf persönliche Freiheit (BV 10)
- Schutz der Privatsphäre (BV 13)
- Glaubens- und Gewissensfreiheit (BV 15)
- Persönlichkeitsschutz (ZGB 28)
- Datenschutz
Körperschmuck
Folgende Körperschmuck-Themen führen, wenn sie erst nach Ablauf der Probezeit zugelegt werden, zu Meinungsunterschieden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, vor allem bezüglich Personal im Dienstleistungssektor bzw. bei Fronteinsatz bzw. Kundenkontakt:
- Piercings an sichtbaren Körperstellen
- Tattoos, die nicht verdeckt werden können
- Frisuren
- Rastas
- Dreadlooks
- Irokesenschnitte
- Schrill gefärbte Haare
- Lange Haare (Arbeitssicherheit/ Arbeitgeberfürsorge: Gesundheitsschutz)
- Aufreizende Kleidung
- Rauchen am Arbeitsplatz
Rauchen
Rauchen am Arbeitsplatz (Passivrauchen der Arbeitskollegen; Arbeitgeberfürsorge: Gesundheitsschutz)
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