LAWINFO

Arbeitsunfall

QR Code

Fazit

Datum:
15.07.2011
Update:
21.09.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Arbeitsunfälle (Berufs- oder Betriebsunfälle) zählen leider zum Betriebsalltag. Sie ziehen nicht nur Leid und Schaden nach sich, sondern sind auch finanziell schwierig zu handhaben, da Gesundheitsschäden, insbesondere Versorgerschäden, schnell einmal hohe Interesse- bzw. Streitwerte generieren.

Da der Arbeitnehmer meistens als Opfer ausser Gefecht ist, die Erfahrung im Umgang mit solchen Ereignissen fehlt, mehrere Haftpflichtige vorhanden sind oder sein können (Dritte, Arbeitgeber [fehlende Arbeitssicherheitsmassnahmen, mangelhaftes Material uam] und oft eine akribische Dokumentierung des Unfallhergangs fehlt, entsteht eine niedrige Einigungsbereitschaft der möglichen Leistungserbringer und damit ein grosses Streitrisiko für das Opfer. Es liegt nachher am Anwalt des Geschädigten zuerst einmal die Sachverhaltsaufarbeitung und die Sicherung der Beweise nachzuholen. Erst dann kann beurteilt werden, ob die Leistungserbringer einen akzeptablen Vorschlag unterbreiteten oder, ob der Verunfallte die Chancen und insbesondere Risiken eines Prozesses auf sich nehmen soll.

Die gleichen Fragen stellen sich natürlich für die angerufenen Leistungserbringer, insbesondere ggf. für den Arbeitgeber.

Weitere Informationen fzur Sicherheit am Arbeitsplatz

» BEOBACHTER 24/09: «Arbeitsplatz: Sicherheit als oberstes Gebot»

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.