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Arbeitsunfall

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Koordination Renten (ATSG 66)

Datum:
14.07.2011
Update:
21.09.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • AHV- und IV-Renten
    • = Primärrenten
    • Keine Kürzung bei Zusammentreffen mit anderen Renten » ATSG 69 Abs. 3
    • Hinterlassenenrente trifft auf IV-Rente
      • IV-Rente wird voll ausbezahlt
      • Mindesthöhe: IV-Rente, sofern AHV-Rente höher, wird diese ausbezahlt » IVG 43 Abs. 1
  • UVG als sekundärer Leistungsträger
  • Vorsorgeeinrichtung als dritter Leistungsträger
    • Ausrichtungspflicht für eine Komplementärrente
    • Mindesthöhe: 90 % des mutmasslich entgangenen Verdienstes
      • = hypothetisches Einkommen, welches der Verunfallte ohne Invalidität generieren würde.
    • Rechtsgrundlagen:

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