Die kumulativ anwendbaren Rechtstitel bei Vorliegen eines Arbeitsunfalls erfordern zur Vermeidung von Konflikten unter den möglichen Leistungsträgern und Doppelzahlungen eine Koordination.
Es besteht also eine Koordinationsbedarf:
Arbeitsunfall
Die kumulativ anwendbaren Rechtstitel bei Vorliegen eines Arbeitsunfalls erfordern zur Vermeidung von Konflikten unter den möglichen Leistungsträgern und Doppelzahlungen eine Koordination.
Es besteht also eine Koordinationsbedarf: