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Arbeitsunfall

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Handlungsbedarf für Anwalt

Datum:
15.07.2011
Update:
21.09.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Probleme für den Anwalt

Der Anwalt des Arbeitnehmers ist meistens vor das Problem gestellt, dass er

  1. ergänzende Abklärungen über den Unfallhergang machen muss
  2. für den Arbeitgeber der nicht willkommene Parteivertreter des Unfallverursachers ist und Gefahren mit sich bringt wie

    • Störung bei den Tagesgeschäften
    • Thematisierung eines Themas, welches lieber verdrängt würde
    • administrativer Aufwand
    • Offenlegung einer Mithaftung/-verursachung.

Handlungsbedarf für den Anwalt

Es liegt nun am Anwalt ohne Aufhebens und ohne den Eindruck zu erwecken, er wolle einen Haftpflichtprozess vorbereiten, folgende Massnahmen zu treffen:

  • Dokumentierenlassen des Unfallhergangs
  • Kontaktnahme mit allen Beteiligten
    • Arbeitskollegen
    • Unfallzeugen
    • Schadenexperten des Versicherers
  • Akteneinsicht bei
    • Suva
    • Privatversicherer
    • Polizei (sofern und soweit möglich)

Anmelden bzw. benachrichtigen

Zur Vermeidung eines Rechtsverlusts sollte der Anwalt des verunfallten Arbeitnehmers nach seiner Grobeinschätzung bzw. baldmöglichst den Schadenfall anmelden bzw. benachrichtigen:

  • die möglichen Leistungsträger

Vor allen Dingen wird mit der IV-Anmeldung (vgl. IVG 48 Abs. 2) oder mit der Benachrichtigung der BVG-Vorsorgeeinrichtung zu lange zugewartet.

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