Der Entscheid über eine allfällige Prozessführung hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B.
- Prüfung der Möglichkeiten eines vorprozessualen Vergleichs
- Abklärung der Prozessrisiken (Chancen / Risiken)
- Kostenrisiken
- Rechtsschutzversicherung
- Unentgeltliche Prozessführung / unentgeltlicher Rechtsbeistand (UP/URB)
- Opferhilfe
- Unbestimmte Streitwerte bei Gesundheitsschäden
- Möglichkeit und Nützlichkeit von Teilklagen
- Abschätzung, ob Gegenpartei nach Klageerhebung zu einem Prozessvergleich bereit ist