Meistens zeigt sich in einem späteren Stadium, namentlich dann, wenn der Versicherer sich für unzuständig erklärt oder die Leistungsverweigerung mitteilt, dass der Sachverhaltsabklärung und insbesondere der Beweissicherung zu wenig Beachtung geschenkt wurde.
Vernachlässigte Beweissicherung
Gründe dafür bilden:
- Seltener Polizei-Beizug
- SUVA-Sachverhaltsabklärungen
- finden meistens nur mit Verzögerung statt
- haben oft den Fokus „künftige Unfallverhütung“
- stellen bloss auf die Unfallhergangsmeldung des Arbeitgebers ab
- unterlassen vielfach die Unfallbefragung des betroffenen Arbeitnehmers
- Schonung der Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, insbesondere wenn den Arbeitnehmer Sorgfaltsverletzung und Verschulden treffen.
Beweissicherung
Vergängliche Beweise, drohender Aktenverlust oder Ablebensgefahr von Zeugen verlangen eine unverzügliche Beweissicherung:
- Beschaffung eines amtlichen Befunds
- Vorsorgliche Beweisführung (ZPO 158)