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Arbeitsunfall

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Verhandlungen

Rechtsgebiet:
Arbeitsunfall
Stichworte:
Arbeitsunfall
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nach der Sachverhaltserforschung und Informationsmittelbeschaffung kann der zugezogene Anwalt eine Sachverhalts- und Rechtslage-Grobeinschätzung vornehmen.

Verhandlungsstrategie und -taktik

Es empfiehlt sich die finanziellen Folgen Arbeitunfällen nicht am Schreibtisch oder in Kanzleisitzungszimmern zu erledigen, sondern am Unfallort, sofern und soweit natürlich möglich.

Die „Bürotisch“-Erledigung führt zu:

  • einer frühzeitigen Verlagerung in die Rechtsabteilung der Versicherer
  • einer Schriftwechsel-Manie
  • Positionen-Verharren
  • einer Verlagerung des Streits vom Sachverhalt ins Juristische

Es empfiehlt sich sodann:

  • sich an die Schadendienst-Mitarbeiter zu halten, sofern und soweit der Versicherer die Dossierzuteilung nicht ändert
  • an Betriebs- und Verunfallten-Besuchen der Schadeninspektoren teilzunehmen
  • den Schwerpunkt in den Sachverhalt, die Ablauflogik (entsprechend dem Haftpflicht-Grundsatz, dass sich der Unfall „nach dem normalen Lauf der Dinge und der allgemeinen Erfahrung des Lebens …“ so zutragen musste, weil …) und in die Folgen zu legen
  • juristische Themenstreite mit Tiefgang auszudiskutieren, um sich anschliessend wieder der Logik und den tragischen Folgen des Arbeitsunfalls zu widmen, die aus Geschädigtensicht eher geeignet sind die finanziellen Folgen aufzuarbeiten
  • erst sekundär den Arbeitgeber auf seine (Mit-)Haftung anzusprechen
    • Vermeidung einer unnötigen Strapazierung des Arbeitsverhältnisses
    • Erhaltung der Arbeitsstelle
    • Ausbrechen eines Streites über
      • Urheberschaft des Sorgfaltsfehlers
      • Risiko der anteilsmässigen Verschuldenszuweisung auch an den verunfallten Arbeitnehmer

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