Nach der Sachverhaltserforschung und Informationsmittelbeschaffung kann der zugezogene Anwalt eine Sachverhalts- und Rechtslage-Grobeinschätzung vornehmen.
Verhandlungsstrategie und -taktik
Es empfiehlt sich die finanziellen Folgen Arbeitunfällen nicht am Schreibtisch oder in Kanzleisitzungszimmern zu erledigen, sondern am Unfallort, sofern und soweit natürlich möglich.
Die „Bürotisch“-Erledigung führt zu:
- einer frühzeitigen Verlagerung in die Rechtsabteilung der Versicherer
- einer Schriftwechsel-Manie
- Positionen-Verharren
- einer Verlagerung des Streits vom Sachverhalt ins Juristische
Es empfiehlt sich sodann:
- sich an die Schadendienst-Mitarbeiter zu halten, sofern und soweit der Versicherer die Dossierzuteilung nicht ändert
- an Betriebs- und Verunfallten-Besuchen der Schadeninspektoren teilzunehmen
- den Schwerpunkt in den Sachverhalt, die Ablauflogik (entsprechend dem Haftpflicht-Grundsatz, dass sich der Unfall „nach dem normalen Lauf der Dinge und der allgemeinen Erfahrung des Lebens …“ so zutragen musste, weil …) und in die Folgen zu legen
- juristische Themenstreite mit Tiefgang auszudiskutieren, um sich anschliessend wieder der Logik und den tragischen Folgen des Arbeitsunfalls zu widmen, die aus Geschädigtensicht eher geeignet sind die finanziellen Folgen aufzuarbeiten
- erst sekundär den Arbeitgeber auf seine (Mit-)Haftung anzusprechen
- Vermeidung einer unnötigen Strapazierung des Arbeitsverhältnisses
- Erhaltung der Arbeitsstelle
- Ausbrechen eines Streites über
- Urheberschaft des Sorgfaltsfehlers
- Risiko der anteilsmässigen Verschuldenszuweisung auch an den verunfallten Arbeitnehmer